Verlustvortrag beantragen trotz Unterhaltszahlung während Studium durch Eltern?
Hallo Zusammen,
nach meiner Berufsausbildung und Fortbildung zum Techniker, habe ich noch von 2015 bis 2018 in Vollzeit studiert. Für die Dauer von 2 Jahren hatte ich von meinen Eltern monatlich 1000 Euro als Unterhaltszahlung erhalten. Einen Teil davon konnten meine Eltern in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen.
Direkt nach dem Studium bin ich als Ingenieur in der Industrie eingestiegen.
Meine Fragen:
- Zählt die Unterhaltszahlung (jährlich 12000 Euro) als Einkommen?
- Kann ich hier nun zusätzlich noch einen Verlustvortrag beim Finanzamt stellen und dadurch rückwirkend mein zu versteuerndes Einkommen reduzieren?
1 Antwort
Zählt die Unterhaltszahlung (jährlich 12000 Euro) als Einkommen?
Nein. Nur Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerpflichtige Einnahmen sein (§ 22 Nr. 1a i. V. m. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
Kann ich hier nun zusätzlich noch einen Verlustvortrag beim Finanzamt stellen und dadurch rückwirkend mein zu versteuerndes Einkommen reduzieren?
Wenn du für die betreffenden Jahre noch nicht bestandskräftig zur Einkommensteuer veranlagt worden bist bzw. die Veranlagung noch änderbar ist und du negative Einkünfte hattest, kannst du die Erklärung jetzt noch abgeben.
Vielen Dank für die prompte Antwort! ...von 2017 bis 2018 habe ich ausschließlich Vollzeit studiert und bin hierfür nicht zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden.
Es geht mir in erster Linie darum die jährlichen Fahrtkosten von 2017 und 2018 (jew. 8000€) als Werbungskosten im Zuge eines Verlustvortrag beim Finanzamt einzureichen.