Ablehnung von Übernahmekosten?

3 Antworten

Hallo,

Mein Gott, was denkt man in diesen Ämtern bloß, was bezahlbare Wohnungen mittlerweile kosten 🙈 500,-€ Warmmiete ist in einigen Städten ein Schnäppchen.

ok, versuch's mal mit folgender Aktion ☝️

Zuerst recherchiert du im Internet, was in deinem Bereich vom Jobcenter für deine Wohnbedürfnisse als angemessen gilt.

Mit diesen Infos klapperst du einige Wohnungsanbieter (3-4 Gesellschaften/Makler) ab und lässt dir schriftlich, in etwa diesem Rahmen, passende Angebote geben.

Mit diesen (meist überteuerten) Angeboten in der Hand konfrontierst du deinen Sachbearbeiter .....evtl. ist sogar das von dir o.g. das preiswertere Angebot und wird nachträglich genehmigt.

Auf jeden Fall warst du nicht untätig und hast deine aktive Mitwirkung bei der Wohnungssuche gezeigt .....diese Initiative hinterlässt manchmal einen positiven Eindruck und hilft dir evtl., den Ermessensspielraum jedes JC- Sachbearbeiter's zu aktivieren. 😉

(auf diese Art hatte es bei meinem Sohn vor zig...Jahren funktioniert, ob es aber heute noch auf diese Weise möglich ist ....🤷‍♀️ ?)

Viel Erfolg ! 👋


Timo68 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 21:30

Die Wohnung hat ca 50m2 die angemessene Miete wäre stand 2021 bei 356€ aber auf dem aktuellen Wohnungsmarkt wird man so ein angebot nicht finden.

Ich hatte schon mehrere Besichtigungstermine in der Zeit gehabt aber ist eh nie zu stande gekommen weil die Miete viel zu teuer war.

Ich werde morgen früh persönlich zum Jobcenter gehen und nochmal alles versuchen das es doch klappen könnte den die Vermieterin selbst wünscht sich für mich wirklich das ich die Zusage bekomme den sie würde mir so gerne die wohnung vermieten

Gaenseliesel  02.11.2023, 23:02
@Timo68

zielführender wäre es aber, du besorgst dir zuvor zumindest 2 Wohnungsangebote. Mit diesen schriftlichen (sicherlich nicht preiswerteren) Angeboten hast du stichhaltige Argumente um dein Ziel zu erreichen zu können.

Denn du brauchst keine zeitraubenden, letztlich unnützen Besichtigungstermine .....für's Amt brauchst du jetzt primär konkrete Angebote, die schwarz auf weiß belegen, dass preisgünstigere Wohnungen wie gesetzlich gefordert, reine Utopie ist.

Und .......du solltest im Amt deine derzeitig, dramatische Situation schildern, z.B. dass dein Kumpel Druck macht, dir nicht unendlich Unterkunft bieten kann, (ob dies nun stimmt oder nicht 😉) dass dir ansonsten demnächst die Wohnungslosigkeit droht.

🤜🤛

Da gibt es nur eine Möglichkeit, sprech mit der Vermieterin, diese müsste die Kaltmiete entsprechend reduzieren. Handlungsspielraum hat der Sachbearbeiter nicht, die angemessenen KdU werden von der Kommune festgelegt und gelten für alle Einrichtungen gleichermaßen.


Timo68 
Beitragsersteller
 03.11.2023, 10:36

Bei der Wohnungsbesichtigung wurde den Bewerber gesagt die Warmmiete wäre 400€

Wo ich in der Hoffnung war das dies evt. Übernommen wird.

Die Vermieterin hat bei meinem Formular für das Jobcenter ausgefüllt das die Kaltmiete 425€ und Warm 497€ erhöht wurde.

Und die aktuelle Mieterin sagte mir das sie auch seit einigen Monaten 440€ warm zahlt die Vermieterin hätte vor paar Monaten die Nebenkosten erhöht.

Darf der Vermieter des überhaupt??

Größe über 45 m2? Wird schwer werden.


Eifelia  02.11.2023, 18:25

Ich habe da keine Ahnung von, aber kann er den nicht übernommenen Mietanteil nicht selbst übernehmen?

Timo68 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 21:26
@Eifelia

Hatte ich auch in dem Antrag erwähnt wenn die Miete nicht angemessen wäre würde ich von meinem Bürgergeld aktuell ein Teil bezahlen

Andri123  02.11.2023, 22:43
@Timo68

Auch wenn die angemessene Bruttokaltmiete von 356,-€ bezahlt werden wird, wird das jc den Umzug trotzdem nicht genehmigen, denn dann müssten die vollen 428,-€ bezahlt werden. Man darf auch ohne Genehmigung umziehen.

Es werden auch Kaution und Nebenkostennachzahlungen nicht übernommen (nach altem Recht). Das käme dann also noch dazu, also zu den 70,-€, die Du aus dem Regelsatz bezahlen möchtest.

berlina76  03.11.2023, 06:16
@Andri123

Leider gibt es tatsächlich ein Urteil, das wenn man ohne Bewilligung umzieht, nicht die angemessene Bruttokaltmiete anzusetzen ist, sondern die vorherige gezahlte Miete.

Da der Fragesteller derzeit bei Bekannten wohnt, geh ich mal davon aus, das die dort zu zahlende Anteilige Miete unter der Bruttokaltmiete liegt. Was entsprechend den Selbstkostenteil erhöht.

Timo68 
Beitragsersteller
 03.11.2023, 10:30
@berlina76

Das Jobcenter weiß das ich bei meinem Kumpel nicht Miete zahle nur einen Teil dazu gebe für Essen und Trinken das hatte ich beim Antrag nach dem mein Alg1 abgelaufen ist beim neu Antrag von Bürgergeld

Timo68 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 18:10

Ca 50m2

Aber in diesen Preisen mit kalt/Nebenkosten ist hier alles viel weiter drüber als das was hier angemessen ist von den Wohnungsangeboten...

Tiiii  03.11.2023, 06:42
@Timo68

Dann frag den sachbearbeitenden mal, ob es allein an der Größe lag. Könnte nämlich sein. Und dann leg dar, dass kleinere (angemessene) Wohnungen mehr kosten. Könnte klappen.