Ab wann darf ich verkaufen ( Gewerbeanmeldung, Steuern)?
Noch eine Frage hinterher,
ich habe eine Schubkarre voll Fahrradschutzbleche und möchte (Muss) diese so schnell wie möglich auf den Markt bringen. Da ich im Vorjahr nur armer Azubi war, falle ich unter die Kleinunternehmerregelung. Ein Gewerbe muss ich glaube ich trotzdem anmelden (oder?). Ich würde allerdings gerne schon ab Montag mit dem Verkauf anfangen. Bis dann die ersten Verkäufe geschehen vergehen evt ein paar Tage, ehe es richtig los geht. Ist das in ordnung? Muss ich mir sorgen über einen schlechten Ruf beim Finanzamt zu machen?
Vielen Dank schonmal!
1 Antwort
Eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde ist in jedem Fall durchzuführen.
Vom Finanzamt erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Der Verkauf kann selbstverständlich sofort losgehen - es müssen nur alle Umsätze im steuerlich relevanten Zeitraum festgehalten werden und im Anschluss eine entsprechende Steuererklärung erfolgen, dann kann nichts anbrennen.
Im Übrigen: Die Mitarbeiter im Finanzamt sind in der Regel sehr freundlich und geben bei Fragen gerne telefonisch Auskunft. ;-)