Ich seh das anders, wenn es weitere haftende Personen gibt, haben diese zu zahlen, bevor es staatl. Unterstützung gibt. Immerhin sind sie vertraglich verpflichtet.
Am besten fragst du die Wohngeldstelle.
Ich seh das anders, wenn es weitere haftende Personen gibt, haben diese zu zahlen, bevor es staatl. Unterstützung gibt. Immerhin sind sie vertraglich verpflichtet.
Am besten fragst du die Wohngeldstelle.
Das hängt wohl von der Versicherung ab. Es gibt die Möglichkeit Kinder unter 7 (Deliktunfähig) gesondert mit zu versichern, dann sollte die Versicherung den Schaden regulieren.
Andernfalls zahlt ihr selber..
Da gibt es nur eine Möglichkeit, sprech mit der Vermieterin, diese müsste die Kaltmiete entsprechend reduzieren. Handlungsspielraum hat der Sachbearbeiter nicht, die angemessenen KdU werden von der Kommune festgelegt und gelten für alle Einrichtungen gleichermaßen.
Wenn dir jemand 12 € bietet, dann gehst du bitte einfach!! Das ist nämlich frech und der Mindestlohn für ungelernte.
Schau mal hier:
https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/beruf/35263?region=12
Ca. 3.200 € / mtl. Das sind ca. 18 € /Std. wobei das der Median ist. Vergessen wir mal nicht, daß du aus einer Fachrichtung kommst mit den Höchsten Tarifverträgen.
Geh zum Jobcenter, das was Berlina schreibt ist schlichtweg falsch. Jede erwerbsfähige Person über 15 Jahre hat Anspruch auf Leistungen.
Die werden dann die Frage stellen, warum dein Vater dich rausgeworfen hat und versuchen sich das Geld bei Ihm zurückzuholen. Zudem gibt es in vielen Städten eine Wohnungsnotfallhilfe, die können häufig auch etwas vermittel und unterstützen.
Warum sollte man 2 kaufmännische Ausbildungen machen wollen?
Ich würde das eher so machen 1. Ausbildung Bankkaufrau, anschließend schwerpunktmäßig mit Immobilien arbeiten und den Immobilienfachwirt als Fachweiterbildung ergänzen. Oder andersrum.
Vllt. Wäre auch ein duales Studium etwas, das sind quasi 2 Ausbildungen gleichzeitig.
Du gehst hin, schreibst die Bewerbungen und weil du so toll bist, bekommst du einen Arbeotsvertrag für den Folgetag. Dann musst du nicht mehr zu der Maßnahme Win-Win-Win für alle.
Die Sache ist doch einfach, m.M.n. ist deine Haftbarkeit auf dein Vermögen zum Zeitpunkt deines 18 Geburtstags begrenzt. Einfach mal Minderjährigenhaftung googeln. Das schreibst du den Gläubigern und die Sache sollte von Tisch sein.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1629a.html
Bei Bison geht es ab 1,00 €.
Deine Hilfebedarf ist wohl größer als das was man hier an Tipss geben kann, zumal du hier nur die Probleme aufführst ber nicht das, was dich in diese Situation gebracht hat.
Wende dich doch an dein Arbeitsvermittler / Fallmanager beim Jobcenter, der kann eine erste Anlaufstelle sein und dich an ggfs. vorhandene Regioniale Hilfsstelle weiterleiten.
Es wird nur die angemessene/bisherige Miete gezahlt. Sowie keine Darlehensgewährung der Mietkaution, keine Umzugskosten, keine Nachzahlungen der Betriebskosten und Heiszkosten
Nein, und das ist auch gut so.
Nein weil du damit vorsätzlich deine Hilfebedürftigkeit erhöhst. Es steht dir frei zu viel zu verdienen, das du keine Grundsicherung mehr benötigst.
Warum verschickst du sie nicht nochmal digital?
Kann man als Hinterbliebener ein Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern machen? Da müsste zumindest alles mit Freistellungsaufträgen gemeldet werden, oder?
Aber an so sachen wie Wallets, NFTs, VC, PE, alternative Investments, usw., eher gar nicht. Ich habe für den Fall bisher ein Blatt mit allen Zugangsdaten.
Es ist halt spekulativ. Aber was Sinn machen kann, du Verkaufst und Kaufst zu selben Preis wieder, um evtl. Freibeträge auszunutzen, sofern Sie noch nicht ausgeschöpft sind. Das reduziert deine Steuerlast beim finalen Verkauf.
Das was du beschreibst,bwürde ich tatsächlich mit einem Stop Loss umsetzen. Und dann bei weiter fallenden Kursen wieder nach und nach neu einsteigen. Vorausgesetzt natürlich, das was Gandalf geschrieben hat (Positive Prognose) ist vorhanden.
Ich verstehe zwar nicht warum vorhandene Kinder, ein Grund sind nicht arbeiten zu gehen. Aber grundsätzlich kann ein Arbeitgeber Elternzeit nicht ablehnen. Eine Kündigung würde im übrigen auch deinen Elterngeldanspruch reduzieren.
Ansonsten hilft Auto kaufen.
Deine Möglichkeit: Weiterarbeiten wie jeder andere auch, eigene Rechte (Elternzeit) durchsetzen, ggfs. auf Teilzeit reduzieren, Kinderkrankentage nutzen und durchhalten die Zelt geht vorbei..
Ich fand damals Tradingdusche ganz gut. War kostenlos und beschäftigte sich mit den technischen Aspekte der Chartanalyse zudem gab es Events z.B. Während der Präsidentschaftswahl, welche viel Volatilität mit sich brachte. Ich bin da mit plus raus, fand es aber zu stressig, neben Arbeit und Familie.
Er kommt auf seinem Handy nicht in das Onlinebanking. Auf der Desktop Version sollte es jedoch keine Probleme geben. Sollte er eine Mobil tan haben, hätte ihm das Risiko des fehlenden Zugangs beim Onlinebanking bei einem Wechsel bewusst sein müssen.
Ob er die Kontoauszüge vorher oder auch nachher abgegeben kann, ist einzelfallabhängig. Gab es in der Vergangenheit häufig Probleme mit nicht mitgeteilten Beschäftigungen, Bareinzahlungen usw. ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch das der Sachbearbeiter vor der Bewilligung die Kontoauszüge sehen will. Ansonsten kann er auch bewilligen und die Kontoauszüge im Nachgang anfordern.
Sorry selten so einen Schwachsinn gelesen. Du willst das deine Eltern auf ca. 400 € verzichten damit deine 100 € und ein Nebenjob nicht angerechnet werden.
Wo ist da der Sinn? Außer das du deinen Eltern das Geld geben musst.
Außerdem hat Schülerbafög nichts mit Hartz 4 zu tun, da geht es eher darum ob man im Haushalt der Eltern lebt.