Ich seh das anders, wenn es weitere haftende Personen gibt, haben diese zu zahlen, bevor es staatl. Unterstützung gibt. Immerhin sind sie vertraglich verpflichtet.
Am besten fragst du die Wohngeldstelle.
Ich seh das anders, wenn es weitere haftende Personen gibt, haben diese zu zahlen, bevor es staatl. Unterstützung gibt. Immerhin sind sie vertraglich verpflichtet.
Am besten fragst du die Wohngeldstelle.
Es ist halt spekulativ. Aber was Sinn machen kann, du Verkaufst und Kaufst zu selben Preis wieder, um evtl. Freibeträge auszunutzen, sofern Sie noch nicht ausgeschöpft sind. Das reduziert deine Steuerlast beim finalen Verkauf.
Das was du beschreibst,bwürde ich tatsächlich mit einem Stop Loss umsetzen. Und dann bei weiter fallenden Kursen wieder nach und nach neu einsteigen. Vorausgesetzt natürlich, das was Gandalf geschrieben hat (Positive Prognose) ist vorhanden.
Ich fand damals Tradingdusche ganz gut. War kostenlos und beschäftigte sich mit den technischen Aspekte der Chartanalyse zudem gab es Events z.B. Während der Präsidentschaftswahl, welche viel Volatilität mit sich brachte. Ich bin da mit plus raus, fand es aber zu stressig, neben Arbeit und Familie.
Wer ist den zuständig?
Ich kenne das so, dezentrale Warmwasseraufbereitung Zuständigkeit beim Eigentümer, Zentrale Aufbereitung Zuständigkeit bei der Hausverwaltung.
Das dir die Hausverwaltung evtl. Hilft ist freiwillig, aber Rechte kannst du da nicht ableiten. Ist ja schließlich dein Eigentum..
Du kannst evtl. Kosten als Werbungskosten von den Steuern absetzen.
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/wann-und-wie-sie-unfallkosten-von-der-steuer-absetzen-koennen.html
Ansonsten kann ich mich den anderen Antworten nur anschließen.
Für welchen Zeitraum ist der Bescheid? Wenn der Bescheid für Änderungen ab den 01.02. ist kann er ja noch keine Nachzahlungen geben. Erst bei nachträglich erfolgten Änderungen für min. Jan 21, wäre das möglich.
Für welche bedarfserhöhende Änderung ist der Bescheid? Wenn es sich z.B. um eine Beteiebs- oder Heizkostenabrechnung handelt wäre es möglich, das die Überweisung an den Vermieter/Versorger erfolgt.Das würde man dann auch auf Seite 1 sehen.
Diese Bescheide bestehen zu 99 % aus Textvorlagen bei denen häufig manuelle Anpassungen vergessen werden, bzw. Nur die wichtigen Stellen geändert werden.
Das hängt von deinen übrigen KdU ab. Bis zum Höchstbetrag ist ein Zuschuss darüber Hinaus ein Darlehen möglich. Dabei ist auf einen Zeitraum von (bin nicht sicher 12 Monate?) Abgestellt.
Klär das mal mit deinem Sachbearbeiter auch über das Vorgehen wie z.B. 3 Kostenvoranschläge usw...
Wie kommst du darauf ein Rückgaberecht zu haben?
Normalerweise gilt dies nur für Fernabsatzverträge (Telefon / Internet) und nicht den stationären Einzelhandel mit seiner Möglichkeit Waren vor Ort zu testen.
Beziehst du neben der EM-Rente Grundsicherung nach SGB XII? wenn nein dann bist du wohl Leistungsfähig.
Du kannst Leistungen nach dem SGB II bei deinem zuständigen Jobcenter beantragen, wichtig ist aber das du sagst das du schwanger bist. Such dir eine Wohnung die zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) deiner Kommune passt und hol dir die Zusicherung zur Übernahme der KdU.
Du musst das ausstehende Gehalt beim Arbeitgeber anfordern. Zur Lohnfortzahlung zählen nämlich auch alle Zulagen und oder Trinkgelder dazu.
Jobcenter ist eine Möglichkeit, die fordern die aber auch dazu auf, die vom AG ausstehende Fortzahlung geltendzumachen und melden in diesem Zusammenhang einen Anspruchsübergang beim AG an.
Es gibt ja bereits eine Form der Grundsicherung welche Kinder erhalten, deren Lebensunterhalt nicht von den Eltern sichergestellt werden kann. Das wird das gleiche System, ggfs. sogar damit gleiche Behörde. Ich denke die Beträge werden in diesem Zusammenhang nach oben korrigiert.
Ich persönlich finde es übrigens falsch, man sollte das Geld lieber in kostenlose Verpflegung, kostenlose Vereine und Nachhilfe stecken als den Eltern dieses Geld zu überweisen.
Damit erübrigt sich auch deine Frage, zuerst sind immer die Eltern, heranzuziehen erst wenn die das nicht leisten können, greift der Staat ein. Das ist schon jetzt so und kann dir von jeder zuständigen Stelle beantwortet werden, seien es jetzt Jobcenter, Grundsicherung, Jugendämter, Arbeitsämter oder Ämter für Ausbildungsförderung. Nur die Herangehensweise unterscheidet sich.
Unter 18 bist du eingeschränkt Geschäftsfähig, das bedeutet das jedes Geschäft schwebend wirksam ist, bis deine Eltern widersprechen.
Der Taschengeldparagraph ist auf lebende Tiere nicht anzuwenden. Aufgrund der damit verbundenen Verpflichtungen könnte auch ein "Tier geschenk" zurückgewiesen werden durch deine Eltern.
Hinzu kommt das die Zustimmung des Vermieters notwendig sein kann.
Mit ist so etwas mit 15 in NRW passiert, da kam nie eine Rechnung. Ich war auch nicht alkoholisiert sondern hatte eine unbehandelte Schilddrüsenunterfunktion, weshalb ich beim Kochen eingeschlafen bin.