Habe etwas bei einer Freundin vergessen nun sind wir zerstritten kann ich sie wegen diebstahl Anzeigen?
Hey ,
Ich habe Anfang des Jahres etwas bei einer Freundin Vergessen sie hatte leider nie Die Zeit mir es wieder zu geben oder hat es vergessen in zwischen ist sie auch schon um gezogen hat es aber trotzdem noch nicht geschafft jetzt sind wir zerstritten(unsere Freundschaft war schon länger kaputt auch schon zu dem Zeitpunkt ) und sie will mich erstmal nicht mehr sehen..... jetzt ist meine Frage kann ich sie wegen Diebstahl anzeigen ? Oder geht das nicht..
5 Antworten
Nein, das ist keine Bringe sondern Holschuld, d.h. du musst dich bemühen die Sachen bei ihr abzuholen, bzw. ihr ggf. das Porto erstatten, damit sie dir die Sachen zukommen lassen kann, es ist ja nicht ihre Schuld, das deine Sachen bei ihr liegen.
Sie muss die Sachen ihrerseits mindest 6 Monate aufbewahren, darf sie nicht entsorgen und muss dir schlussendlich ne Frist für die Abholung setzen, holst du die Sachen nicht ab, dann kann sie die Sachen verwerten(Verkaufen) muß dir den Verkaufserlös aushändigen kann aber Lagerkosten und Aufwandskosten abziehen.
Wie viel darf wie denn vom Betrag für sich behalten gibt es da ihrgend eine Regel oder darf sie sich das selbst aussuchen ?
Ja, Du kannst sie auch wegen Vergewaltigung anzeigen. Die Staatsanwaltschaft wird das einstellen.
Schreib ihr einen freundlichen Brief und bitte sie, Dir Dein Ding wieder zurückzugeben. Mach auch ein paar Punkte und Kommas dabei.
Versuch, einen Treffpunkt auszumachen, an dem die Rückgabe stattfinden kann.
Das ist kein Diebstahl, sondern Unterschlagung. Wenn du die Sache bei ihr vergessen hast, und sie die nicht hergeben will, dann ist das Unterschlagung.
Ausnahme: Wenn sie ein Zurückbehaltungsrecht hast. Z.B. wenn Du ihr noch Geld schuldest, kann sie sagen, ich gebe die Sache erst nach Zahlung heraus.
Es ist richtig, sie muss ihm die Sache nicht hinterherbringen. Er muss sie abholen.
Aber wenn sie seine Sache in Besitz hat, z.B. in ihrer Wohnung, aber sich weigert, es ihm herauszugeben, dann "eignet sie sich die Sache rechtwidrig zu". Wer kein Recht hat, eine Sache zu behalten, muss sie herausgeben!
Damit ist der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt.
Dein Denkfehler:
Sie hat nichts gestohlen, DU hast es dort liegen gelassen!
Und:
Die Polizei/Staatsanwaltschaft verfolgt Straftaten, bringt Dir aber nichts zurück.
Wenn, dann wäre ein Anwalt die richtige Wahl. Die Kosten musst Du vorstrecken, bekommst Du aber, sofern Du gewinnst, zurück
DU vergisst was und willst dann jemanden wegen Diebstahl anzeigen?
Bitte sie, es Dir zu schicken und überweise ihr natürlich vorher das Geld für Porto und Verpackung!
Nö, das ist keine Unterschlagung, sie ist nicht verpflichtet ihm die Sachen hinterherzubringen, die Fragestellerin muß sich schon selber kümmern und die Sachen abholen oder abholen lassen. Die Freundin muss die Sachen nur aufheben.