Bleibt trotz Abbruch des Hauses das Altenrechtsteilsrecht (Wohnrecht) des Berechtigten in einer anderen Wohnung des Eigentümers unentgeltlich bestehen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang der 90er kauften wir (mein Mann und ich) das Grundstück meiner Eltern.
In dem Kaufvertrag wurde auch ein lebenslängliches unentgeltliches Alterrechtsteilsrecht (Wohnrecht auf der Ostseite und Pflege bis zu einen bestimmten Betrag) für meine Eltern vereinbart. Mein Vater verstarb bereits.
Zu dieser Zeit bauten wir auch auf dem Grundstück unser eigenes Haus (Westseite).
Mitte 2000 waren wir gezwungen (zu alte Bausubstanz von 1850), in Absprache mit meiner Mutter, das alte Haus wegzureißen und ein neues zu bauen, in dem sie und unser Sohn eine Wohnung erhalten sollte.
Kurz bevor der erste Stein gesetzt wurde, hatte sie sich entschlossen auf die andere Seite (also in unser Haus auf der Westseite) zu ziehen. Finanziell wurde zum damaligen Zeitpunkt nichts konkret besprochen, eine mögliche Miete hatte sie angedeutet. Eine Entschädigung für die enthaltene Innenausstattung (bewegliche Dinge) habe ich erhalten.
Nun nachdem die „neue“ Wohnung viele Jahre abgewohnt wird, und bald wieder Renovierungskosten (Fenster) anstehen, fragen wir uns, ob es sein kann, dass Sie weiterhin ein unentgeltlich Wohnrecht hat, auch wenn von uns alles auf dem Grundstück und das Grundstück selbst auch zu einem korrekten Betrag bezahlt wurde?
Vielleicht waren wir zu blauäugig? Aber wer weiß schon, wie es sich Jahrzehnte später entwickelt.
Danke im Voraus
2 Antworten
Was ist denn ein "Wohnrecht auf der Ostseite"?
Was ist genau im Grundbuch eingetragen und im Kaufvertrag niedergeschrieben?
Die mündlichen Absprachen im Jahr 2000 könnten auch zu einem konkludenten Vertrag geführt haben, zumal, wenn der Mutter seitdem das andere Haus mietfrei überlassen wurde.
"Zu blauäugig" war es mit Sicherheit, den vollen Wert zu zahlen und nicht den Wert des Wohnrechts abzuziehen. Aber geschäftsfähig wart Ihr ja vermutlich.
Es ist alles ein wenig komplex. 🤔
Das Wohnrecht im alten Haus auf der Ostseite wurde so im Kaufvertrag fixiert. Allerdings ist mit Abbruch des Hauses (Ostseite) im Jahr 2006 das Wohnrecht (Nießbrauch) im Grundbuch nicht mehr enthalten.
In Familien fragt man nicht immer gleich nach einer Gegenleistung und man hilft sich auch gegenseitig. Die Ereignisse (Ärger mit den Behörden, Kinder die ein- und ausziehen, Krankheit, usw.) überschlagen sich und man verlässt sich mit unter auf mündliche Absprachen.
Aber die Problematik sollte sich noch klären lassen. Sicher waren wir geschäftsfähig, und sind es noch, aber einen Wert für das Wohnrecht abzuziehen, daran haben wir damals nicht gedacht. 🙃
Wir werden bezüglich des Wertes für das Wohnrecht nachträglich eine Berechnung vornehmen, und dann nochmal das Gespräch mit der Mutter suchen.
Wir bedanken uns für die Hinweise.🙂
Saskia:
Das Wohnrecht ist durch den Gebäudeabriss nicht untergegangen. Es hat sich auf den Neubau fortgesetzt
Das Altenteil besteht ohnehin weiterhin fort.
Hallo Franzl,
schön zu lesen, dass du vom Fach bist.
Es war so, dass unsere Mutter selbst nicht in das neue Haus, bzw. in ihre neu geplante Wohnung, einziehen wollte. Noch mal die Frage: Hat sie mit dieser Entscheidung ihren vertraglich festgelegten Altenteil verwirkt?
Wie gesagt, die andere Wohnung in der Sie jetzt wohnt, gehört ihr auch nicht, die haben wir in den 90ern auf der Westseite gebaut, und sind auch Eigentümer.
Natürlich würden wir unserer Mutter nie vom Grundstück verweisen. Sie soll immer hier wohnen bleiben. Wir finden nur, sie macht es sich etwas zu einfach.
Es geht uns darum, bei uns ist selbst gesundheitlich nicht alles am Besten, deshalb überlegen wir, wie wir die Bewirtschaftung des Grundstücks in Zukunft bewältigen können. Eigentlich ist nunmehr alles zu groß, weil auch alle Kinder ausgezogen sind. Der Gedanke eines möglichen Verkaufes in den nächsten Jahren ist nicht ganz ausgeschlossen, und wäre für uns eine sinnvolle Lösung.
Danke, das haben wir schon befürchtet. 🤔
Wobei es in diesem Fall nicht logisch ist.😞