Bleibt trotz Abbruch des Hauses das Altenrechtsteilsrecht (Wohnrecht) des Berechtigten in einer anderen Wohnung des Eigentümers unentgeltlich bestehen?

2 Antworten

Was ist denn ein "Wohnrecht auf der Ostseite"?

Was ist genau im Grundbuch eingetragen und im Kaufvertrag niedergeschrieben?

Die mündlichen Absprachen im Jahr 2000 könnten auch zu einem konkludenten Vertrag geführt haben, zumal, wenn der Mutter seitdem das andere Haus mietfrei überlassen wurde.

"Zu blauäugig" war es mit Sicherheit, den vollen Wert zu zahlen und nicht den Wert des Wohnrechts abzuziehen. Aber geschäftsfähig wart Ihr ja vermutlich.


Saskia24 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 11:52

Es ist alles ein wenig komplex. 🤔

Das Wohnrecht im alten Haus auf der Ostseite wurde so im Kaufvertrag fixiert. Allerdings ist mit Abbruch des Hauses (Ostseite) im Jahr 2006 das Wohnrecht (Nießbrauch) im Grundbuch nicht mehr enthalten.

In Familien fragt man nicht immer gleich nach einer Gegenleistung und man hilft sich auch gegenseitig. Die Ereignisse (Ärger mit den Behörden, Kinder die ein- und ausziehen, Krankheit, usw.) überschlagen sich und man verlässt sich mit unter auf mündliche Absprachen.

Aber die Problematik sollte sich noch klären lassen. Sicher waren wir geschäftsfähig, und sind es noch, aber einen Wert für das Wohnrecht abzuziehen, daran haben wir damals nicht gedacht. 🙃

Wir werden bezüglich des Wertes für das Wohnrecht nachträglich eine Berechnung vornehmen, und dann nochmal das Gespräch mit der Mutter suchen.

Wir bedanken uns für die Hinweise.🙂

Saskia:

Das Wohnrecht ist durch den Gebäudeabriss nicht untergegangen. Es hat sich auf den Neubau fortgesetzt

Das Altenteil besteht ohnehin weiterhin fort.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Saskia24 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 11:54

Danke, das haben wir schon befürchtet. 🤔

Wobei es in diesem Fall nicht logisch ist.😞

Saskia24 
Beitragsersteller
 26.07.2019, 13:12
@Saskia24

Hallo Franzl,

schön zu lesen, dass du vom Fach bist.

Es war so, dass unsere Mutter selbst nicht in das neue Haus, bzw. in ihre neu geplante Wohnung, einziehen wollte. Noch mal die Frage: Hat sie mit dieser Entscheidung ihren vertraglich festgelegten Altenteil verwirkt?

Wie gesagt, die andere Wohnung in der Sie jetzt wohnt, gehört ihr auch nicht, die haben wir in den 90ern auf der Westseite gebaut, und sind auch Eigentümer.

Natürlich würden wir unserer Mutter nie vom Grundstück verweisen. Sie soll immer hier wohnen bleiben. Wir finden nur, sie macht es sich etwas zu einfach.

Es geht uns darum, bei uns ist selbst gesundheitlich nicht alles am Besten, deshalb überlegen wir, wie wir die Bewirtschaftung des Grundstücks in Zukunft bewältigen können. Eigentlich ist nunmehr alles zu groß, weil auch alle Kinder ausgezogen sind. Der Gedanke eines möglichen Verkaufes in den nächsten Jahren ist nicht ganz ausgeschlossen, und wäre für uns eine sinnvolle Lösung.