Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

einkommensteuer, Finanzamt, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Umsatzsteuer, Fragebogen steuerliche Erfassung, Finanzamt Steuererklärung
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter §84.1 HGB selber machen?

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich würde gerne Eure Einschätzung zu folgendem Thema hören.

Eventuell hat jemand auf diesem Bereich bereits Erfahrungen gesammelt und möchte ein paar Details veröffentlichen.

Der Sachverhalt lautet ist wie folgt:

Person A war bisher in einem Angestelltenverhältnis bei einer Bank. Die

Steuererklärung wurde mit Hilfe einer Software selbstständig erstellt,

da bis auf Werbungskosten und Versicherungen keine größeren Punkte zu

berücksichtigen waren.

Person A entschied sich nun das Angestelltenverhältnis zu verlassen und

als selbstständiger Handelsvertreter gem. §84.1 HGB für eine

Bausparkasse zu arbeiten.

Die generelle Frage lautet nun, wie aufwändig die Erstellung einer

Steuererklärung als selbstständiger Handelsvertreter im Vergleich zum

vorherigen Angestelltenverhältnis wird.

Ist es sinnvoll die Steuererklärung über einen Steuerberater zu machen,

oder kann man sich als Privatperson leicht in diese Thematik

einarbeiten.

Die neue Tätigkeit umfasst die selbstständige Vermittlung von Bausparproduktion auf Provisionsbasis im Außendienst.

Zusätzlich wird bei verschiedenen Bankfilialen ein Beratungsraum zur Verfügung gestellt, in welchen Person A arbeiten kann.

Die Beratung kann jedoch auch beim Kunden direkt erfolgen.

Laptop und Mobiltelefon werden dabei von der Bausparkasse gegen eine Gebühr gemietet.

Es werden keine weiteren Mitarbeiter in der Selbstständigkeit von Person A beschäftigt.

Es stellt sich auch generell die Frage, welche Ausgaben steuerlich angesetzt werden können, wie z.B.

  • Fahrzeug
  • Büroraum in der eigenen Wohnung (eventuell ein zusätzlicher stationärer PC)
  • Geräte wie Mobiltelefon und Laptop
  • Sonstige Büromittel

Es wäre schön, wenn jemand dabei weiterhelfen oder auf gute Artikel, Software etc. verweisen könnte.

Vielen Dank

Selbstständigkeit, Steuerberater, Steuererklärung
Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Nachzahlung, Steuerberater, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Verspätung, Umsatzsteuererklärung
Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.

In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.

So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.

Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.

Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.

Haftpflicht, Haftung, Steuerberater, Steuererklärung, Fehler, Widerruf
Kann ich meinen Steuerberater in Haftung nehmen?

Hallo zusammen, ich hatte als Restaurantinhaberin eine Prüfung durch das Finanzamt für insgesamt 3 Jahre rückwirkend. Seit der Prüfungsbericht und die damit horrende Steuerschuld für mich feststand, bin ich von bisher 2 Steuerberatern vertreten worden. Von Anfang an, war es für mich nicht nachvollziehbar, wie sich die Höhe der Steuerschuld zusammensetzt, da es sich ja um Einkommen-,Umsatz-, Kirchen und Gewerbesteuer, Zinsen und natürlich Säuniszuschläge handelte. Der Umsatz, der lt. Wareneinkauf berechnet wurde, wies lt. Zuschätzung der Richtsätze einen Umsatz aus, der für mich wie schon vorher betont, nicht nachvollziehbar Der erste Steuerberater erwies sich nach insgesamt fast 2 Jahren als reiner Reinfall. Für mich bedeutete es, nach fast 2 Jahren Streit mit dem FA und natürlich auf vor Gericht wegen Aussetzungen der Vollziehung, Steuerhinterziehung, Kontopfändungen, Hypothekenbelastungen und ........ so, dass ich mir im laufenden Verfahren einen neuen Steuerberater an meine Seite holen musste, der mich weiterhin vertreten würde. Dieser machte mich auf die arg- und fragwürdige Arbeitsweise seines Vorgängers aufmerksam, indem er immer wieder behauptete, durch eine Nachkalkulation der Speisen und Getränke würde mein nachgewiesener Umsatz hervorgehen, so dass sich die Kalkulation der Betriebsprüfung widerlegen ließe. Diese sehr aufwendige Kalkulation wurde nur für das erste Halb- Prüfungsjahr veranlasst. Eine Kalkulation für alle 3 Jahre hätten den finanziellen Rahmen komplett gesprengt, (der Arbeitsaufwand durch den Steuerberater) da sich bereits schon ein über fünfstelligen Betrag angehäuft hatte. Bei dieser Nachkalkulation wurde dann- bereits durch den Steuerberater eine erhebliche Differnz (nicht nachvollziehbarer Einkauf, lt. Betriebsprüfung) gefunden. Für mich war zu diesem Zeitpunkt, diese nicht nachvollziehbare Differenz, nicht von Bedeutung. In keinster Weise dachte ich, dass diese Differenz genau der Fehler sein würde. Denn von all dem meinte ich, dass ich sowieso nichts verstehen würde. Denn schließlich hatte ich ja diesesmal einen kompetenten Steuerberater bei der Hand. Diese nicht erklärbare Differenz wurde sogar an das Finanzgericht in der Anklage gegen das Finanzamt gesendet. Schließlich musste noch ein Jahr vergehen- mit vielen vielen Anklagen, erneuten Kontopfändungen bis kurz vor Zwangsvollstreckung von Immobilien, bis ich selbst durch einen dummen Zufall auf ein Berechnungsblatt der vorläufigen Betriebsprüfung gestoßen bin, auf welchen ein fataler Rechenfehler seitens des Finanzamtes ersichtlich war. Dieses Blatt wurde mir versehentlich bei Übergabe aller Dokumente des ersten Steuerberaters in einem Ordner mit ausgehändigt. Dieses Dokument wurde seitens Prüfer und ersten Steuerberater zusammen, in den falsch summierten Zahlen (im Exel) handschriftlich korrigiert, so dass ein Wareneinsatz von mehreren zehn tausend Euro hinzugerechnet wurde. Wer kann helfen? Weiteren Rechtsbeistand kann ich mir nicht leisten!

Haftung, Steuerberater

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuerberater