Was unterscheidet den Steuerberater vom Steuerbevollmächtigten?

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Früher war der Steuerbevollmächtigte der, der den Einstieg in den Beruf über die Lehre zum Steuerfachgehilfen (ggf. auch in einem anderen kaufm. Beruf) und nach 4-jähriger Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens, mit der Steurbevollmächtigten Prüfung abschloss. nach weiteren 6 Jahren Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter konnte dann die Übergangsprüfung zum Steueberater gemacht werden (rein mündliche Prüfung).

Wer ein betriebswirtschaftliches, oder volksrwirtschaftliche, oder Jura Studium hatte, konnte nach einer Praxiszeit im Stuer- und wirtschaftsberatenden Beruf direkt die Baraterprüfung ablegen.

Für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung hat da absolut keine Bedeutung.