Eigentumswohnung und Sozialhilfe fürs Altersheim?

Guten Tag,

meine Mutter ist vor kurzem stark pflegebedürftig geworden (hat bereits Pflegestufe 4) und wir sind am überlegen sie auf Wunsch von ihr in ein Altersheim zu bringen. Sie hat ihr ganzes Leben gearbeitet um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Sie wohnt selber mietfrei in einer Wohnung Ihrer Schwester und besitzt eine Eigentumswohnung, welche derzeit leer steht. Sie erhält eine sehr niedrige Rente und hat sonst keine weiteren Einnahmen und zahlt derzeit einen Modernisierungskredit ab. Das heisst wir könnten uns das Altersheim nicht leisten ausser durch Verkauf der Eigentumswohnung.

Nun die Frage:

Wenn Sie in ein Pflegeheim / Altersheim kommen sollte, wird nähme ich an Ihre Eigentumswohnung bei Antrag auf Sozialhilfe auch gewertet. Das würde bedeuten, dass wir keine Hilfe vom Sozialamt in Anspruch nehmen könnten, oder?

Was würde in diesem Fall passieren, falls Sie die Kosten des Pflegeheims nicht decken könnte? Wäre es möglich die Eigentumswohnung nun zu vermieten, was sie schon vor hatte, und die Mieteinnahmen (Gewinn oder Umsatz?) dem Pflegeheim zu zahlen und den Rest würde das Sozialamt übernehmen, falls die Eigenkosten durch Miete + Rente nicht ausreichen würde? Oder würden die darauf bestehen, dass die Wohnung verkauft werden muss?

Gibt es vielleicht andere Optionen, dass wir vermeiden können, dass die Eigentumswohnung nicht berücksichtigt wird? Gibt es irgendwelche Methoden in meiner Situation um zu vermeiden, dass das lang angesparte Vermögen und Erbe meiner Mutter nicht für das Pflegeheim drauf geht? Schenkung ist ja denke ich nun ausgeschlossen, da die ja das Recht haben, die Schenkung zurückzufordern.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank schonmal!

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Halbe Pflegeleistung für gesetzlich versicherte Beamtenwitwe: Wer ist ein Opfer der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Als Beamtenwitwe mit eigenem prioritätsälterem Anspruch auf Sozialversicherungspflicht (SGB XI §20 Abs 1 Nr 1 / Nr 11) hat mich die gesetzl Pflegekasse der AOK mit Eintritt der Pflegestufe-3 zur Hälfte von meinem gesetzlichen Sachleistungsanspruch gesperrt, weil ich angeblich aus beamtenrechtlichen Bestimmungen gezwungen sei zur Mitgliedschaft in der Beihilfe (Zwang zur Beihilfeberechtigung, NBG §80, SGB XI §28 Abs 2). Damit muß ich die halben Pflegekosten selbst tragen, ca 1.200 EURO / Monat, obwohl ich als gesetzlich Versicherte Anspruch auf ganze Pflegesachleistungen habe, und die Pflegekasse mir als Beamtenwitwe immer ganze Beiträge abgeknöpft hat. Ich soll auf Grund meines Witwenstatus angeblich den „Anspruch auf Beihilfe“ haben (SGB XI §28 Abs 2), mit der Rechtsfolge, dass ich nur halbe Pflegesachleistungen erhalte. Den anderen Teil soll ich privat finanzieren, oder bei der Beihilfestelle einklagen, da die Beihilfe zum Tragen des anderen Teil der Pflegekosten verpflichtet sei. Die Beihilfestelle bestätigte meine Pflicht zur Beihilfeberechtigung, hat aber den Anspruch auf Beihilfe verneint, da ich als Beamtenwitwe gesetzlich versichertes Pflichtmitglied der GKV und damit auch der GPV sei und damit einen vorrangigen Leistungsanspruch gegen die GPV habe. Etwas anderes wäre, wenn ich gar nicht, privat oder freiwillig versichert wäre. Darüber hinaus erhalte ich als Pflichtmitglied der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die gleichen Leistungen aus der Beihilfe, wie privat versicherte Beamte und Richter, sondern weniger. Die Beihilfe sei für mich als Beamtenwitwe vorrangig zuständig wenn ich privat versichert wäre, und würde zwischen 30% bis 70 % der Kosten tragen. Die einschlägigen Kommentare zu SGB XI §28 Abs 2 widersprechen meiner Sperre in der GPV. Von der Pflegesperre der gesetzl. Pflegeversicherung sind ca 50.000 bis 70.000 Personen betroffen. Die Pflege-Opfer in den Klauen der Beihilfe sollten sich gemeinsam zur Wehr setzen.

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Wer bezahlt Haushaltshilfe bei starker gesundheitlicher Einschränkung ??

Folgender Fall: 46jährige Frau wird an der Lendenwirbelsäule in langwieriger Operation mit Metallteilen und Schrauben eine Wirbelversteifung durchgeführt. Nach 14 Tagen wird sie aus dem Krankenhaus entlassen.

Sie kann zuhause nichts machen, braucht mindestens eine Haushaltshilfe. Bei der Wohnung handelt es sich um ein gemietetes Einfamilienhaus.

Die Krankenkasse lehnt die Haushaltshilfe mit der Begründung ab, dass kein Kind unter 12 Jahren im Haushalt sei. Die vorliegenden Umstände seien nicht relevant. Ausserdem sei der Ehemann verpflichtet, die Hausarbeit zu leisten. Der Ehemann ist im Schichtdienst in einer Maschinenfabrik tätig !! Auch das ist nicht relevant.

Aufgrund eines langen Heilungsprozesses soll Pflegestufe 1 beantragt werden, um mit dem Pflegegeld von 225 € eine Haushaltshilfe zu bezahlen, ggf. auch Pflegeleistung. Die Pflegestufe ist fraglich, weil dafür verschiedene Kriterien von Bedeutung sind und es darauf ankomt, wie der Medizinische Dienst die Situation beurteilt....

Die frisch operierte Frau ist allein zuhause, kann für sich und im Haushalt nichts machen. Das nötige Kleingeld, eine Hilfskraft stundenweise selbst zu bezahlen, ist nicht vorhanden, schon garnicht über viele Monate.

Was kann sie noch versuchen, um Hilfe für die nächsten Monate zu bekommen und wer kommt für die Bezahlung infrage ?? Wer hat da eine kurzfristig umsetzbare Idee ??

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