Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?

Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.

Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)

Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?

pflege
Wohnrechtverzicht von "Pflegefällen" rechtens?

Meine Mutter hat seit 2015 Pflegegrad 4 (damals Stufe 2 + Altersdemenz) und wurde von mir bis 2016 in ihrem "eigenen" Haus (Hof) gepflegt. Die Hofübergabe an meinen Bruder (wohnt nicht im selben Gebäude) war bereits ca. 1990 mit Eintragung eines Wohnrechts für meine Eltern. Das Haus war mit den Jahren in einem erbärmlichen Zustand (Heizung funktionierte nicht, alles war heruntergewirtschaftet und nichts renoviert...würde sich nicht mehr lohnen). Ich habe meine Eltern dann im Februar 2016 zu mir ins Haus geholt, weil ich die Pflege, meine Berufstätigkeit und Zeit für meine eigene Familie so nicht mehr bewältigen konnte; ich wollte ihnen das Pflegeheim ersparen. Ich dachte, wenn sie in meinem Haus wohnen wird es einfacher...mein Bruder (auch meine anderen 3 Geschwister) hat sich all die Jahre zuvor nicht um die Belange oder Pflege meiner Eltern gekümmert, zum "Stall machen" und auf dem Hof arbeiten waren meine Eltern recht. Im August 2016 wurden dann meine Eltern von meinem Bruder zum "Kaffee" abgeholt. Am Tisch saß der Notar und ließ meine Eltern zur Austragung des Wohnrechts unterschreiben. Davon erfahren habe ich nur durch die Eintragungsbekanntmachung vom Notar. Das Elternhaus hat mein Bruder dann innerhalb 4 Wochen abgerissen und ein Mietshaus mit 6 Wohnungen erstellt. Meinem Vater wurde im Januar 2017 sofort der Pflegegrad 3 (Demenz) zugeteilt. Darauf hin habe ich auch meinen Beruf aufgegeben. Nach massiver Aggression und Attacken meines Vaters konnte und wollte ich nicht mehr. Seit Februar 2018 wohnen sie mit einer polnischen Pflegekraft (2,5 Zimmer-Wohnung) im neuen Haus meines Bruders - zur Miete! Er hat ein riesen Vermögen bekommen und kassiert nun wieder ab.

Meine Eltern, Mutter 80 Jahre (Pflegegrad 4) und Vater 87 Jahre (Pflegegrad 3) waren doch zum Zeitpunkt nicht mehr zurechnungsfähig. Ist die geleistete Unterschrift meiner Eltern anfechtbar und wer zahlt (noch ist Barvermögen meiner Eltern da) in Zukunft, auch bei einer eventuellen Einweisung in ein Pflegeheim? Vollmacht wurde mir und meinem Bruder erteilt.

Ich weiß, ich hätte sofort dagegen vorgehen müssen. Leider hatte ich in den letzten Jahren nicht mehr die Kraft dazu...


pflege, WOHNRECHT