Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit Familienmitglieder wegen der Pflege meiner Oma habe?

1 Antwort

soweit ich weiß, ist die 2te Vormundschaft erst gültig, wenn die erste gelöscht wird.

Von daher hast du keine Rechte, irgendwelche Infos einzufordern, da könnte ja jeder da hingehen.

Das einzigste, was mir einfällt, ist mit einem Notar eine Vorsorgevollmacht zu beantragen, möglichst eine volle Vorsorgevollmacht in rechtlichen sowie in finanzieller Sicht.

Aber ob das bei einer bestehenden Vormundschaft möglich ist, mußt du den Notar fragen.


Marie702 
Beitragsersteller
 09.03.2023, 23:37

Ok. Danke für deine Antwort 😊

tellerchen  09.03.2023, 22:20

also du mußt mit deiner Oma, sofern sie es auch will zu einem Notar gehen