Was geschieht mit dem Wohnrecht/Leibgeding, wenn Vater auszieht (Sohn hat Haus übernommen/ohne Geschwister-Auszahlung) um sich von Tochter pflegen zu lassen?
Im Jahr 2000 wurde das Haus meiner Eltern an meinen Bruder übergeben. Wir Geschwister haben auf Auszahlung verzichtet, damit der Bruder finanziell nicht in Schieflage kam.
Der Übernehmer (Bruder) hat sich nie an die, im Übergabevertrag festgehaltenen Verpflichtungen gehalten. Hat sich weder in der Pflege der Mutter eingebracht noch für angebrachte Pflege Sorge getragen. Er kümmert sich nicht um Wohnung, Pflege, Essen, Grabstätte der Mutter. Da Vater nicht damit rechnen kann, dass sein Sohn ihn einmal pflegen wird (hat bei Mutter ja auch nicht geklappt) hat er mich im Jahr 2016 vorsorglich in Patientenverfügung/Vollmacht eingetragen. Haben wir damit einen Fehler gemacht und meinen Bruder teilweise aus seinen Verpflichtungen genommen? Da mein Vater nun auch zusehends auf Hilfe angewiesen ist (90 Jahre) versucht neuerdings mein Bruder ihn davon zu überzeugen, wie gut es ihm gehen würde, wenn er zu mir ziehen würde! Gerne möchte ich für unseren Vater sorgen, aber es soll nicht wieder so kommen, dass mein Bruder "NUR" Vorteile daraus zieht! Wenn die finanzielle Seite angesprochen wird, äußert mein Bruder nur, dass bei ihm sowieso Nichts zu holen wäre, da er ja Rentner ist. (Meine Schwester ist arbeitslos und ich habe nur einen Minijob)
Wie gehe ich richtig vor, damit für Vater mit dem Auszug aus der Wohnung (Leibgeding) keine rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen und auch ich abgesichert bin? Müsste mein Bruder meinem Vater die Differenz des Wohnungswertes vergüten? Dort hat Vater eine große Wohnung, hier wäre es "nur" ein Zimmer mit Bad. Gibt es Möglichkeiten, damit der Sohn endlich seine Pflichten erfüllen muss und nicht nur Nutznießer ist (sich vor Pflicht und Arbeit drückt)? Ist es von Nachteil, wenn ich mich im Antrag für Pflegegeld schon als Pflegekraft eintrage oder befreie ich damit meinem Bruder aus seinen Verpflichtungen? Ich weiß, dass er nicht zur Pflege herangezogen werden darf, wenn er sie nicht leisten kann (oder will).....aber zumindest dafür Sorge tragen muss er doch?! Ist es möglich sich ungeschoren aus vertraglich festgelegten Verantwortungen zu ziehen?
1 Antwort
Hier kommen so viele Vertragsarten zusammen, dass einem der Kopf schwirrt.
Zum einen der zwischen Vater und Kinder abgeschlossenen Vertrag. Wenn der Sohn dann dagegen verstösst, ist das ein klassischer Vertragsbruch und kann dementsprechend vor Gericht geahndet werden. Der Sohn würde dann rausgeworfen werden, wenn man ihm nachweisen kann, dass er den Vertrag gebrochen hat.
Der nächste Punkt ist der Bereich der Patientenverfügung/Vollmacht. Ihr Vater hat Ihnen diese übertragen, damit Sie gegenüber der restlichen Welt ihren Vater vertreten, da er es nicht mehr selber machen kann. Wenn Sie sich also jetzt entscheiden, ihren Vater selber zu pflegen oder ins Heim zu geben, dann liegt das in Ihrem Ermessen allein. Sie sind nicht verpflichtet, ihren Vater zu pflegen. Wenn man sich allerdings selber um die Eltern kümmert, steht einem auch Pflegegeld zu, etc.
Vielen Dank, Gorgonhead, für die schnelle Antwort....entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst reagiere....ich war aus Zeitgründen länger nicht hier. Ja...die verschiedenen Vertragsarten verwirren mich auch sehr. Deshalb bin ich so verunsichert. Es geht mir nicht so sehr darum, Geld für meine Hilfe zu bekommen oder meinen Bruder aus dem Haus zu werfen, aber ich bin leider finanziell auch nicht in der Lage "drauf zu legen". Und...dass mein Bruder immer und immer wieder nur Nutznießer ist und sich bei Verpflichtungen drückt, sehe ich nicht ein. Meine Schwester hat einen Anwalt kontaktiert. Der Termin für eine Beratung ist leider erst Ende Januar. Danke, für den Tipp mit der Caritas zu sprechen....da werde ich gleich nach einer Adresse/einem Termin schauen und hoffe dort vllt. schneller Hilfe zu erhalten. Meinem Bruder habe ich inzwischen angeraten, den Hausübergabevertrag zu lesen da ich nicht länger hin nehme, dass er alles auf mich abwälzt. Nun hoffe ich, dass er den Ernst der Lage endlich wahr nimmt und sich einbringt.
Der wieder nächste Punkt ist der Finanzielle Aspekt. Die Übernahme der Kosten ist ganz eigenes Kapitel. Dazu: (http://www.finanztip.de/elternunterhalt/)
- Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der
Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war
- Zunächst zahlt der Sozialhilfeträger, er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück.
- Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. (Es gibt dann nachmal Schonvermögen, das für die Berechnung herausgerechnet wird.)
An ihrer Stelle würde ich mich mal mit der Caritas oder einer ähnlichen Organisation zusammensetzen. Die können einem da -nehme ich an- beraten. Und da hier einiges zusammenkommt, wäre das auch einfacher.