Hundehaltung nachträglich verbieten?
Hallo, ich schildere euch mal mein Problem in der Hoffnung ihr könnt mir helfen.
Und zwar lebe ich in einem Gebäude in dem viele weitere Hundebesitzer wohnen. Anscheinend gibt es mit diesen auch Probleme. Der Vermieter hat eine Mahnung an alle Hundebesitzer im Gebäude verschickt, dass die Hunde weg müssen, wenn es im Haus weiterhin zu Problemen führt, wie zB Urin im Flur/ Treppenhaus/Aufzug. Und Häufchen im Außengelände.
Ich lebe im EG mit meinem Hund ich benutze weder Treppenhaus noch Aufzug. Und die Häufchen im Garten mach ich natürlich auch weg.
Kann man mir einfach meinen Hund wegnehmen, weil die anderen Mieter sich nicht an Regeln halten? (Ich hab eine schriftliche Erlaubnis vom Mieter den Hund zu halten)
1 Antwort
Wegnehmen: NEIN
Aber wenn berechtigte Gründe vorliegen, kann die Haltung in der Wohnung zukünftig verboten werden.
Abmahnung und dann Kündigung wären dann die Folge, wenn man der Aufforderung nicht nachkommt.
Wie gesagt, WENN berechtigte Gründe vorliegen!
Also wenn der Vermieter das durchzieht, ab zum Anwalt.
Das Problem ist ja , dass ich mich daran halte. Ich lasse ja meinen Hund nirgends das Grundstück beschmutzen. Scheinbar gibt es Nachbarn die das nicht ernst nehmen. Wegen diesen Nachbarn wollen die Vermieter alle Hunde verbieten, generell. Obwohl mein Hund und ich nichts gemacht haben! Das ist doch nicht fair…