Hundehaltung nachträglich verbieten?

1 Antwort

Wegnehmen: NEIN

Aber wenn berechtigte Gründe vorliegen, kann die Haltung in der Wohnung zukünftig verboten werden.

Abmahnung und dann Kündigung wären dann die Folge, wenn man der Aufforderung nicht nachkommt.

Wie gesagt, WENN berechtigte Gründe vorliegen!

Also wenn der Vermieter das durchzieht, ab zum Anwalt.


Niina95 
Beitragsersteller
 03.07.2022, 12:34

Das Problem ist ja , dass ich mich daran halte. Ich lasse ja meinen Hund nirgends das Grundstück beschmutzen. Scheinbar gibt es Nachbarn die das nicht ernst nehmen. Wegen diesen Nachbarn wollen die Vermieter alle Hunde verbieten, generell. Obwohl mein Hund und ich nichts gemacht haben! Das ist doch nicht fair…