Muss ich anstehende Arbeitslosigkeit bei Wohnungsbesichtigung angeben?
Folgende Situation:
aktuell bin ich bis zum Jahresende befristet angestellt und auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Ab dem 01.01.2022 werde ich arbeitslos sein und kurz darauf, ab dem 09.01.2022, in Mutterschutz gehen.
Bin ich verpflichtet den potenziellen Vermieter über meine anstehende Arbeitslosigkeit aufzuklären?
Ich weiß hingegen, dass der Vermieter z. B. die Dauer der Beschäftigung nicht in Erfahrung bringen darf, und auch nicht ob eine Schwangerschaft vorliegt. Dennoch habe ich das „Gefühl“, dass das eine arglistige Täuschung gegenüber des potenziellen Vermieters wäre, wenn ich meine anstehende Arbeitslosigkeit verschweigen würde, da diese ja definitiv innerhalb der nächsten paar Monate kommen wird.
Kann mir jemand helfen?
Arbeitslosigkeit,
Schwangerschaft,
Wohnungssuche,
Mieterrecht,
Vermieterrecht