MUSS DER BRIEFKASTEN ABSCHLIEßBAR SEIN?

4 Antworten

Erstmal gilt Zustand wie gemietet, der VM ist nicht verpflichtet einen BK zur Verfügung zu stellen, es kann auch die Zustellung über die Wohnungstür möglich sein oder eben die Möglichkeit einen eigenen Kasten nach eigenen Wünschen aufzuhängen.

Allerdings, wenn der VM die Briefkästen erneuert, muss er darauf achten, das diese mindest gleichwertig mit den alten sind, wenn nicht sogar besser. Wenn das nicht der Fall ist, dann darf der Mieter die Miete um 1% kürzen.

Wenn ihr also vorher abschließbare Kästen hattet, dann müssen auch wieder abschließbare Kästen her.

Ergo mahnst du den VM an, dafür zu sorgen, das die Kästen abschließbar sind mit der Androhung, ansonsten die Grundmiete um 1% ab der nächsten Miete zu kürzen

Mieter haben Anspruch auf einen verschließbaren - für Dritte nicht zugänglichen - Briefkasten.