MUSS DER BRIEFKASTEN ABSCHLIEßBAR SEIN?
Guten Abend zusammen,
Heute ist es das 2te mal passiert das meine Bestellung über den Briefkasten erfolgt sein soll aber der Briefkasten ist leer.
Und nun meine Frage wir haben neue Briefkästen bekommen die von außen einen normalen Schlitz ohne Klappe haben und von innen lassen sie sich durch einen Push Druck (wie man das auch aus Küchenschubladen kennt) öffnen. Dadurch das wir sehr viele Handwerker im Haus haben weil das Haus saniert wird und die Tür ständig offen ist kann natürlich jeder nicht Mieter rein kommen und theoretisch an die briefkasten gehen und die öffnen weil Sie nicht abschließbar sind!
Muss ein Briefkasten ein Schloss haben? Ist der Vermieter dazu verpflichtet die Briefkästen für andere unzugänglich zu machen?
Bitte helft mir
Danke
4 Antworten
Erstmal gilt Zustand wie gemietet, der VM ist nicht verpflichtet einen BK zur Verfügung zu stellen, es kann auch die Zustellung über die Wohnungstür möglich sein oder eben die Möglichkeit einen eigenen Kasten nach eigenen Wünschen aufzuhängen.
Allerdings, wenn der VM die Briefkästen erneuert, muss er darauf achten, das diese mindest gleichwertig mit den alten sind, wenn nicht sogar besser. Wenn das nicht der Fall ist, dann darf der Mieter die Miete um 1% kürzen.
Wenn ihr also vorher abschließbare Kästen hattet, dann müssen auch wieder abschließbare Kästen her.
Ergo mahnst du den VM an, dafür zu sorgen, das die Kästen abschließbar sind mit der Androhung, ansonsten die Grundmiete um 1% ab der nächsten Miete zu kürzen
schaff dir ein Postfach an...dann hast du keine Probleme mehr damit...
Ein Briefkasten muß nicht abschliessbar sein
Mieter haben Anspruch auf einen verschließbaren - für Dritte nicht zugänglichen - Briefkasten.
https://www.interkey.de/files/media_gallery/size_x/Infoblatt-Briefkasten_2020.pdf
9. Entnahmesicherungen gegen unbefugtes Entnehmen
Kannst du mir dazu einen Paragraphen oder sowas nenne, danke für die schnelle Antwort.