Darf der Untermieter mich raus werfen?

1 Antwort

Zitat:

" Das Mietrecht unterscheidet bei Besuch nicht, ob es sich um einen Hauptmieter, eine WG oder einen Untermieter handelt. Auch für eine WG besteht ein Besuchsrecht und Untermieter dürfen Besuch im gleichen Maße empfangen wie es Hauptmietern erlaubt ist."

https://www.mietrecht.com/besuch/


Tapsy2019 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 23:38

Die Antwort beantwortet leider nicht meine frage

Gaenseliesel  08.06.2020, 08:59
@Tapsy2019

nicht ? 😴 sehe ich anders......

Deutlicher wirst du eine Antwort kaum bekommen ! BEIDE, Vater und Bruder haben demnach das Recht i h r e n Besuch zu empfangen, egal ob einer Haupt- oder Mitbewohner einer gemeinsamen Mietwohnung ist.

Gibt es Zwistigkeiten zwischen den Parteien, muss man sich arrangieren ‼️Ein generelles Besuchsverbot kann der Vater einem Familienmitglied (dir) schon gar nicht aussprechen, wenn du den Bruder besuchen willst.

Die Lösung in dem Konflikt wäre für den Vater, eine eigene Wohnung oder für euch, Gras über den Streit wachsen zu lassen !

Tapsy2019 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 14:31
@Gaenseliesel

Ja oder nein mit dem jeweiligen Grund hätte gereicht aber trotzdem danke 😉