Hallo!
Wir haben eine Wohnung gekauft. Der Kaufpreis beträgt 120.000,00 €. Es war ein MAKLER im Spiel, ABER dieser wird vom VERKÄUFER bezahlt. Kosten: 8.568,00 € (also 7,14 %)! Alles gut und wurde auch so im Vertrag aufgenommen.
Jetzt erhalten wir die Kostenrechnung vom NOTAR, in der der Geschäftswert mit 128.568,00 € genannt wird. Danach werden dann die Gebühren für das BEURKUNDUNGSVERFAHREN, VOLLZUGSGEBÜHR, BETREUUNGSGEBÜHR etc. berechnet.
Ist es "normal", daß der Betrag, der eigentlich schon in den 120.000,00 .€ enthalten ist, da der VERKÄUFER die Provision bezahlt, dazu addiert wird?
Dazu kommt, daß uns in den Kostentabellen nicht ersichtlich ist, ob wir bei dem höheren Betrag (128.568,00 €) die gleichen Kosten tragen wie beim niedrigeren (120.000,00 €). Da gibt es ja anscheinend Staffelungen