Zahlt ein Rechtsschutz den vom Gerichtsvollzieher angeforderten Räumungskostenvorschuss?
Ich habe einen Räumungstitel gegen einen Mieter erstritten, worin auch ein Mietrückstand von mehreren tausend Euro tituliert ist. Jetzt fordert der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss von 3.000 Euro für die Umzugskosten und eventuelle Einlagerung des Mobiliars des Schuldners. Müsste auch diese Kosten bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sie übernehmen?