Sattelzug beschädigt meinen Zaun. Was tun wenn Haftpflichtversicherung zu wenig zahlt?
Ein Sattelzug mit 36t Nutzlast beschädigt beim linksabbiegen meinen Zaun.Der LKW Lenker nimmt die Schuld auf sich. Haftpflichtversicherung will nur einen geringen teil der Kosten übernehmen! § 823BGB ist da anwendbar?
3 Antworten
Google mal Zeitwert.
Der Geschädigte würde ungerechtfertigt bereichert werden, wenn z.B. für einen 30 Jahre alten Zaun nun ein neuer Zaun "ersetzt" werden würde, denn das würde über den Schaden hinaus gehen.
Auch wenn es sich subjektiv vielleicht anders anfühlt.
Es wurde ein Pfosten beschädigt und Holzlatten sind zersplittert. Ich verlange dass er in seinen Zustand versetzt wird, wie er vor dem Aufprall war, möglichst mit einem alten Pfosten, damit er zum Rest passt. Wegen sogenannten Vorschäden lehnt die Versicherung den Ausrausch des Pfostens ab.
Anspruch auf Schadenersatz besteht in der Höhe dessen was die Wiederherstellung des Zauns in den unmittelbar vor dem Unfall vorliegenden Zustand gekostet hat.
Einen neuen Zaun kriegst du nicht. Eine Besserstellung auch nicht.
Wenn du der Meinung bist der Zeitwert wäre falsch berechnet worden, so kannst du klagen, solltest aber eine Rechtsschutzversicherung inkl. Immobilien-Baustein haben.
Und wieso will die Haftpflichtbersicherung nur einen "geringen Teil" der Kosten übernehmen?
Denk daran, dass nur der Zeitwert ersetzt wird, nicht der Neuwert.