Wasserschaden, Mieter Unterbringung, wer zahlt?
Nach einem größeren Wasserschaden müssen zur Reparatur und Sanierung die Mieter für ca.5 Wochen untergebracht werden. Die Mieter haben keine Hausratversicherung. Es wurde auch kein Mobiliar beschädigt. Nur feuchte Wände und Fußboden.
Gebäudeversicherung zahlt Trocknung, Renovierung, zusätzliche Stromkosten - und Heizungskosten sowie Mietausfall.
Der Eigentümer muss die Unterbringungskosten selbst bezahlen. Von wem können diese eingeklagt werden? Gebäudeversicherung oder WEG?
Versicherung,
Wasserschaden