Waschtisch- Unterschrank runtergekracht, Pfusch?

Gestern um 6:00 Uhr morgens wachte ich von einem mörderischen Krach auf. Bin aus dem Bett gefahren und habe alle Zimmer durchsucht und den Grund des Lärm und der Erschütterung nicht gefunden. Bevor ich mich ins Bett legte, wollte ich noch mal ins Bad und das sah ich das Disaster
-der große Badezimmer Unterschrank samt Keramik lag am Boden und komplett kaputt. Habe das sofort an meinen Vermieter weiter geschickt, der dann meinte ich hätte den Waschtisch zu sehr belastet, was natürlich absoluter Schwachsinn ist denn meine Elefanten lagere ich immer auf der Terrasse.

Ich bin 49 Jahre und weiß was man mit einem Waschtisch macht. Seit ich ihm das gemeldet habe, ist er offensichtlich beleidigt auf mich und meldet sich auch nicht mehr.
Nun liegt da dieser zerbrochene riesengroße Waschtisch samt dem unterschrank, wo ich natürlich auch nicht in den Laden reinkomme. Habe alles fotografiert auch die Schrauben und die Mauer.
Dazu zu sagen, ist es, dass der Waschtisch inklusive Keramik gebraucht gekauft wurde und in die Wohnung eingebaut wurde. Das war offensichtlich beim Einzug auch glaube ich, dass das nicht sachgemäß installiert wurde. Ich bräuchte nur die Information, wie ich jetzt weiter vorgehen kann. Wer ist dafür zuständig- wohne erst seit Juni in der Wohnung- Danke für die Ideen
PS- zum Glück war meine Ktze nicht im Bad- sie schlief gerne unterm Waschtisch

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Versicherung, Schaden
Unterlagen im „Original"?

Problem

  1. -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
  2. -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
  3. -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
  4. -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
  5. -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
  6. -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.

-Das reichte nicht.

Die Nachricht vom Amt:

-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.

-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."

Frage:

-Was wird mit „Original" gemeint.

-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.

[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]

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