Versehentlich Plagiat-T-Shirts online gestellt?

Habe als Geschenk einige Marken-Poloshirts von Ralph Lauren und Tommy Hilfiger bekommen. Da sie mir nicht wirklich gefallen, habe ich sie online zum Verkauf angeboten. Gestern Abend bot sich auch ein Käufer, und hat meine IBAN angefragt und wollte mir zunächst einen Betrag zuschicken. Soweit alles gut. Heute hat mich ein anderer Nutzer darauf hingewiesen, dass die Shirts nicht original seien. Ich habe es überprüft und an den Etiketten sah ich, dass es Fälschungen sind. Natürlich bin ich mir darüber bewusst, dass Plagiatshandel verboten ist. Sofort habe ich die Artikel von der Seite rausgenommen, und habe dem Nutzer mein Bedauern erklärt, dass es nicht originale waren und ich ihm das Geld zurück an die Absender-IBAN überweise, falls er die Überweisung schon getätigt hat. Er hats gelesen aber nicht darauf geantwortet.

Meine Frage, kann er rechtlich gegen mich vorgehen? Ich weiß, dass man sich mit Plagiatshandel strafbar macht, aber ich wusste wirklich nicht, dass sie unecht sind. Ich weiß, dass Unwissenheit vor Gesetz nicht schützt, aber ich habe ja die Anzeige rausgenommen, sofort den Käufer kontaktiert, und ihm die Ware nicht zugesendet, ob er eine Überweisung getätigt hat ist ungewiss, weil er mir nicht antwortet, obwohl er meine Nachrichten gelesen hat, aber falls auf mein Konto Geld überwiesen wird, werde ich es sofort zurücküberweisen. Es gibt so viele Fälle, wo Betrüger vorsätzlich rechtswidrig handeln und nicht mal erwischt werden. Ich bin wirklich kein Verbrecher und hatte auch keine schlechten Absichten, habe sofort Maßnahmen ergriffen, was soll ich denn noch tun? Was kann mich erwarten, ich weiß, dass ich selber Schuld bin und was ich gemacht habe, ist dumm. Aber ich habe niemandem Beteiligten Leid angetan und möchte, dass der ganze Fall so schnell wie möglich gelöst ist. Ich möchte nicht wochenlang Sorgen haben, dass ich Post bekommen könnte mit Abmahnungen oder sowas. 😭😭😭

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Künstler - Bilder malen und verkaufen?

Hallo,

es würde mich sehr freuen sollte jemand meine Fragen beantworten können.

Bis vor wenigen Jahren war ich freiberuflich als Illustrator tätig, sprich Auftragsarbeiten mit Verkauf der Nutzungsrechte. Hier war der Vorgang für mich absolut klar, eindeutig mit der Anmeldung als Freiberufler und EÜR.

Dann änderten sich zwei Punkte, ich gehe Hauptberuflich einer anderen Arbeit nach, und das künstlerische Interesse hat sich verlagert, auf traditionelle Öl- und Akrylmalerei, ohne speziellen Verwendungszweck. Es handelt sich auch um keine Serien, es sind alles Einzelstücke.

Hier ist auch die Frage - wie dürfte ich bitte genau diese Bilder als Freiberufler verkaufen? Über der Einschätzung als Liebhaberei würden die Umsätze sicher liegen, direkte Auftragsarbeiten sind es auch nicht.

Was ich herausgefunden habe:

  • Verkauf an Wiederverkäufer, Shops, Galerien etc. wäre freiberuflich
  • Eine direkte Auftragsarbeit wäre freiberuflich

Nach zähem Suchen scheint jede Art von Verkaufsraum als gewerblich zu zählen, ein Onlineshop auf jeden Fall.

Ich frage mich, ob es weitere Möglichkeiten gibt, die Bilder zu verkaufen, ohne zusätzlich ein —-Gewerbe—- anmelden zu müssen.

  • Meine Werkstatt/Atelier (keine festen Öffnungszeiten/Arbeitszeiten) hat ein Fenster, jemand schaut rein, sieht die vielen Bilder, und möchte ein Bild kaufen - wie wäre das zu handhaben?
  • Oder, ich hänge einige Bilder in einer Arztpraxis etc. auf, jemand kontaktiert mich darauf hin und möchte ein Bild erwerben, wie wäre hier die Lage?

Leider konnte ich zu diesem Thema keine eindeutigen Antworten finden, für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gewerbe, Recht, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit

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