Hallo,
nach Verkauf einer Wohnung zum 01.04. wird bei mir die Grundsteuer immer noch quartalsweise vom Finanzamt abgebucht. Im Notarvertrag steht: "Öffentliche Abgaben und Lasten trägt bis zum Übergabetag der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt der Käufer."
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mir aufgrund dieser Formulierung die Grundsteuer für die letzten drei Quartale des Jahres vom Käufer erstatten lassen kann oder muss ich die Steuer bis zum 01.01. des nächsten Jahres noch tragen, wo dann der neue Eigentümer die Grundsteuer bezahlt?
Vielen Dank im voraus