Darf ich ein Online Abonnement einer Zeitschrift wieder verkaufen oder ist das gebunden?
Habe mir das Online Abonnement von "Die Welt" für 199,- Euro gekauft. Zudem bekomme ich als Prämie ein iPad Mini im Wert über 269,- Euro. Toll nicht wahr? Möchte das iPad aber behalten. Habe zum Abo 5 Freischaltungen bekommen. D.h. ich darf 5 Geräte damit freischalten, womit ich dann die Zeitschrift online auf dem iPad oder einem anderen Tablet lesen kann. Brauchen tue ich nur 2. 1 x Tablet und 1 x PC. Das reicht mir. Darf ich die anderen drei Zugänge weiterverkaufen? Natürlich muss er dann mit meinem Benutzernamen und Loginn sich einloggen sonst geht das nicht, daher kommt ja nur ein Bekannter oder Verwandter in Frage, damit mein Loginn nicht mißbraucht wird. Wäre es aber denkbar, daß ich ein Loginn weiter gebe bzw. verkaufe?
2 Antworten
Dummerweise steht in den AGB der Welt folgender Satz:
"Die Nutzungsberechtigung für den Online-Service gilt nur für den Nutzer persönlich, sie ist nicht übertragbar."
Das ist jetzt im Grunde eine Frage an den Computerfachmann: Wird die jeweilige IP-Adresse überprüft oder gibt es für die Welt andere Möglichkeiten festzustellen, wer da am anderen Ende "der Leitung" ist. Man muß ausprobieren, ob es klappt.
Ich würde sicherheitshalber mal davon ausgehen, dass eine Überprüfung anhand der IP stattfindet und es daher unterlassen. Spätestens bei gleichzeitiger Nutzung von unterschiedlichen IPs oder wenn die IPs räumlich weit voneinander entfernt sind, wird man seitens des Anbieters sicherlich einschreiten.
viele Dinge kann man aktuell auf diese Weise nutzen. Das ist beim Appstore oft so, bei Onlinebüchern, bei Musik etc. Damit wird darauf reagiert, dass Nutzer mehrere Endgeräte haben. Und damit bekommt man das Recht, das Gekaufte auch auf mehreren Endgeräten zu nutzen (Smartphone, Tablet, PC).
Dieses Recht ist jedoch auch auf den Nutzer selbst limitiert. Und damit ist es nicht teilweise übertragbar, in vielen Fällen auch nicht ganz mit all den Teillizenzen.
In deinem Falle wird untersagt sein, das Recht für ein Endgerät zu veräussern.
Lies die Lizenzbestimmungen. Dort steht es.
Danke. Das habe ich übersehen. Dachte ich mir doch. Dann werde ich eine Lizenz meinem Bruder schenken. Muss ja keiner mitbekommen.