Nochmals vielen Dank Gandalf für deine Antwort, aber ich muss dir widersprechen. Erziehungrente wird, entgegen jeder Logik auch gezahlt, wenn bei Eltern leben und der Kindesvater brav seinen Unterhalt bezahlt. Diese Auskunft hat mir auch die Deutsche Rentenversicherung gegeben. Es wäre daher unglaublich hilfreich für mich, wenn du mir einen Tipp geben könntest, woher deine Kenntnis stammt, dass die Doppelzahlung nicht möglich ist. Herzlichen Dank schon mal sorry für die Hartnäckigkeit!