Täuschungsversuch an der Uni?
Hallo,
ich habe das Problem, dass mir Betrug vorgeworfen wird. Ich habe eine Klausur geschrieben. In der Klausur habe ich alles auf Konzept geschrieben, was ich weiß (ohne die Klausur vorher angeschaut zu haben). Also auch Sachen die nicht gefragt wurden, die ich später nicht gebraucht habe.
Jetzt sagt der Professor, dass ich das Konzeptpapier mitgebracht habe.
Seine Argumentation ist, dass das Konzeptpapier, das er ausgegeben hat nur kariert gewesen sein soll und das, welches ich beschrieben habe blanko ist. Er habe alle Blätter genau abgezählt und das Blanko sei Zuviel.
Ich bestehe weiter darauf, dass ich nicht beschissen habe und das Papier vermutlich dazwischen gerutscht ist. Alle Konzeptpapiere (das beschriebene und das andere) sind mit Uni Siegel. Zudem ist mir bei der Abgabe da abgeschriebene Papier rausgerutscht und ich hätte es fast vergessen abzugeben und er meinte dann beim Telefonat später das hätte ich mit Absicht gemacht, weil ich es nich abgeben wollte sondern wieder mitnehmen. Seine Theorie: ich habe das Konzept bei einer anderen Klausur mitgenommen und daheim beschrieben und dann mitgebracht. Es geht jetzt vor den Prüfungsausschuss. Während der Klausur wurde mir nicht vorgeworfen gespickt zu haben. Er reif mich erst nach der Klausur an. Es wurde erst nach der Klausur „festgestellt“.
meine Frage: was passiert jetzt bzw. Was droht mir? Habe öfters gelesen, dass ich beweisen muss nicht gespickt zu haben, aber wie? Und kann ich exmatrikuliert werden?
vielen Dank
2 Antworten
Wenn Dir eine Schummelei nachzuweisen ist, dann wird die Klausur als "nicht bestanden" beurteilt. Da geht die Welt nicht unter. Und andere haben auch schon geschummelt. :)
Und Du musst nicht beweisen, nicht gespickt zu haben! Die Beweislast ist umgekehrt: Die Prüfungsbehörde muss beweisen können, dass Du geschummelt hast. Wenn es nicht beweisbar ist, dann muss die Prüfung anerkannt werden. Dann gewinnst Du. Das ist auch gerichtlich überprüfbar.
Eine Exmatrikulation ist wohl nicht zu erwarten. Der "Rat zu gehen" ist seit dem Mittelalter die Höchststrafe an der Universitas. Bei einem einmaligen Schummeln wäre das unverhältnismäßig. Da müsstest Du schon mehrfach betrügen oder wenigstens den Professor verprügeln. Also keine Sorge.
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