Selbständig, Nicht beim Finanzamt angemeldet, Selbstanzeige und Strafe?

Hallo, vorweg ich weiß ich habe Mist gebaut und bereue das auch sehr da mir meine jetzige Situation echt Panik macht.

Folgende Situation:

Ich habe mein Gewerbe (Einzelunternehmen) im Januar 2020 angemeldet, bei der Gewerbeanmeldung wurde mir vom Gewerbeamt gesagt ich würde automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt zugeschickt bekommen was aber bis heute nicht passiert ist (Stand Februar 2021). Ich weiß ich hätte mich auch selber drum kümmern können jedoch dachte ich mir der Fragebogen wird schon irgendwann kommen und hab es immer wieder aufgeschoben und ignoriert.

Das Problem ist dass ich seit der Gewerbeanmeldung (also seit über einem Jahr) trotz fehlender Steueranmeldung mein E-Commerce business gestartet habe und auch Umsätze erzielt habe, ca. 30,000€, davon blieb jedoch kaum gewinn übrig, da ich immer wieder in Marketing, Shop, Produkte etc. investiert habe. 

Ich habe also keine Steuern abgeführt, keine Steuervoranmeldung gemacht, keine Steuererklärung abgegeben etc. da ich ja mit meinen Einzelunternehmen noch garnicht Steuerlich registriert bin. Kurz gesagt, ich habe noch nie Steuern gezahlt oder mich drum gekümmert.

Ich möchte das Problem jetzt lösen da es mir echt Bauchschmerzen bereitet, ich habe zwar noch nix von meinem Finanzamt gehört jedoch habe ich echt schiss das die irgendwann mit einer fetten strafe kommen.

Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Wie sollte ich jetzt schritt für schritt vorgehen?

Sollte ich mich Selbstanzeigen?

Ich weiß grade echt nicht was ich tun soll und hab echt Panik das ich irgendwann eine fette Strafe zahlen muss.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Viele Grüße

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Wie muss ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien bei US Bank in Steuererklärung angegeben werden?

Hallo zusammen,

Bei der Steuererklärung für 2020 stehe ich vor folgendem Problem:

Ich erhalte als deutscher Arbeitnehmer einer amerikanischer Firma auch Aktien dieser Firma, die bei einer US Bank (Morgan Stanley) gehalten werden. Die Aktien werden bei Zuteilung bereits normal als Einkommen versteuert, danach habe ich die verbleibenden Aktien bisher gehalten.

Ich habe nun 2020 Aktien aus dem Depot verkauft mit einem gesmaten Kursgewinn von ~1400€ (Wert bei Verkauf - Wert bei Zuteilung). Bisher habe ich werde in den USA noch in DE irgendwelche Steuern auf diesen Gewinn gezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass

1) auf diesen Kapitalertrag (auch aus dem Ausland) die Abgeltungsteuer von 25% anfällt und

2) der Sparer-Pauschalbetrag von 1602€ (durch gemeinsame Veranlagung) gilt, und ich damit für 2020 keine zusätzlichen Steuern zahlen muss

Ich nutze zur Erstellung der SE die WISO Software. Wenn ich dort den Gewinn angebe als "Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen (Zeile 29 KAP)", wird jedoch der normale Einkommenssteuersatz angesetzt und auch der Sparer-Pauschbetrag wird nicht angerechnet.

Alle Quellen die ich bisher finden konnte, bestätigen jedoch, dass auch für Gewinne aus Aktienverkäufen aus dem Ausland, die reduzierte Kapitalertragssteuer und Pauschbetrag gelten.

Daher die Frage: Muss ich den beschriebenen Gewinn anders in der SE angeben, oder gibt es in der WISO Software andere Einstellungen die ich übersehen habe?

Danke im Voraus

Konstantin

Aktien, Steuererklärung, Steuern

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