Wer zahlt die Grundsteuer beim Immobilienerwerb?

Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung im Oktober 2016 gekauft. Im Kaufvertrag zu das Tema steht folgendes: Kosten und Steuern 1. Die Kosten dieses Vertrages, seiner Ausfertigung und seines Vollzuges, etwaige Gebühren für die Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto, die Kosten etwa erforderlicher Genehmigungen und Bescheinigungen, die Katasterfortführungsgebühr, die Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. und Für Kosten und Steuern haften die Vertragschließenden als Gesamtschuldner. Die im Vertrag vereinbarte Kostenverteilung gilt nur im Innenverhältnis zwischen ihnen.

Daher vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Ab dem Tage des Besitzübergangs treffen den Käufer im Innenverhältnis zum Verkäufer alle Rechte und Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgeldabrechnung für das Wirtschaftsjahr soll in der Weise erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe auch als Stichtag gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zulasten des Verkäufers, für die Zeit danach zulasten des Käufers; entsprechendes gilt für etwaige Guthaben. Die Beteiligten haben selbst für den Ausgleich zu sorgen.

Ab Oktober habe ich sämtliche Gebühren übernommen. Der Vorbesitzer fordert auch noch von mir die Grundsteuer anteilig für 3 Monate. Ich sehe aber nicht, wo steht was über Grundsteuer. Jeder Eigentümer im Haus zahlt die Grundsteuer direkt an Finanzamt. Oder habe ich was übersehen oder nicht richtig verstanden ?????? 

Vielen Dank im Voraus. MfG

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Umzug aus beruflichen Gründen nur zur Hälfte von der Steuer absetzbar, weil Partner mit umgezogen ist - anfechtbar?

Hallo zusammen, ich bin letztes Jahr aus beruflichen Gründen (Arbeitswegverkürzung um 2 Stunden pro Tag) in eine andere Stadt umgezogen. Mein Partner ist natürlich mit mir umgezogen, ist dann zunächst zu seiner Arbeitsstelle in unseren ehemaligen Wohnort gependelt und hat schließlich nach 2 Monaten auch eine neue Arbeitsstelle in der Nähe unseres jetzigen Wohnorts gefunden. Das Finanzamt hat mir jetzt nur die Hälfte der Umzugskosten angerechnet, da anzunehmen sei, dass ich die Kosten mit meinem Partner hälftig geteilt hätte. Außerdem wurde mir auch die Kosten-Pauschale für meinen mitumgezogenen Freund gestrichen (bei Ehepartner ist sie ja einfach direkt doppelt so hoch wie für Ledige). Dazu folgende Fragen: Ist es richtig, dass mein Partner für eine Umzugskostenteilung zwar relevant ist für die Kosten-Pauschale aber nicht gewertet wird? Kann ich diesen Bescheid anfechten, da mein Partner ja keinen beruflichen Vorteil/Grund für diesen Umzug hatte, ihn somit nicht absetzen kann und eine hälftige Kostenbeteilung damit in 2-facher Hinsicht unangebracht wäre? Gibt es eine Möglichkeit, dass er in seiner Steuererklärung die andere Hälfte der Kosten oder zumindest die Pauschale absetzen kann? Die Speditionskosten kann er auch nicht angeben, da es keine explizite Angabe zu den Lohnkosten auf der Rechnung gibt und wir außerdem in bar bezahlt haben. Ich bin echt enttäuscht, da wir nun nur ca. 1/3 der erwarteten Erstattung für den Umzug bekommen... Danke schonmal für eure Antworten!!

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Steuerbescheid: Knapp 500€ Nachzahlung in Steuerklasse 2?

Guten Abend,

meine Mutter hat heute den Steuerbescheid für die Steuererklärung 2016 erhalten und muss unerwartet knapp 500€ nachzahlen - für sie ein großer Schock, da sie bislang immer Rückerstattungen bekommen hat. Ich muss zunächst anmerken, dass ich selbst keine Erfahrung mit Steuerangelegenheiten habe, und meine Mutter als Migrantin sich ebenfalls schwer tut, das Ganze nachzuvollziehen.

Was ich aber soweit als Ursache für die geforderte Nachzahlung verstanden habe, ist dass ihr zu versteuerndes Einkommen gestiegen ist, sodass die festzusetzende Einkommenssteuer nun knapp doppelt so hoch ist. Laut der "Bundesministerium der Finanzen"-Website liegt die Einkommenssteuer für Personen mit einem Einkommen von 13.670 - 53.665€ bei 1.112€. Meine Mutter kam 2016 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 14.333€, womit sie im Vergleich zu den Vorjahren sozusagen eine Stufe "höher" gerutscht ist. Zum Vergleich: 2015 lag das zu versteuernde Einkommen bei 12.248€, die festzusetzende Einkommenssteuer damit nur bei 670€, da sie unter die Gruppe 8.473 - 13.469€ fiel.

Demnach ist die Forderung für mich zwar zahlenmäßig nachvollziehbar, aber einige Fragen bleiben dennoch offen. Wurden während des Jahres 2016 die monatlichen Steuerabzüge deshalb so niedrig gehalten, weil meine Mutter sonst auch immer in den Besteuerungsbereich von 8.473 - 13.469€ fiel? Warum wurden nicht direkt mit dem Monatslohn mehr Steuern abgezogen? Dass die festzusetzende Einkommenssteuer bei ihr von einem aufs nächste Jahr von 670 auf 1.112€ steigt, kann das Finanzamt vielleicht nicht vorhersehen. Aber gibt es dann nicht Unmengen an Menschen, die nur wegen ein paar Euro mehr Jahreslohn auf einmal ähnlich hohe Nachzahlungsforderungen erhalten? Nur wegen dieses gestaffelten Systems? Und auf welcher Grundlage werden die monatlichen Steuerabgaben dann festgesetzt? Mir scheint, man hat auf Grundlage des Vorjahrs abgezogen, und nun muss meine Mutter bei ihrem eher kleinen Einkommen die fehlenden 483,62€ auf einmal stemmen. Hat das wirklich seine Richtigkeit?

Ich hoffe die Angaben waren verständlich. Vielen Dank für jede Antwort.

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Steuerfreie Erstattungen als Dienstreisender höher als ausgewiesen. Wie in Elster eingeben?

Hallo,

mein "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" weist in Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aus.

Mein Arbeitgeber erstattet die üblichen Verpflegungsmehraufwendungen i.H.v. 12/24€ gemäß gesetzlicher Regelung. Zusätzlich werden diese auch dann gezahlt, wenn der Aufenthalt bzw. die regelmäßige Anwesenheit eine Dauer von 3 Monaten überschreitet. Solche Zahlungen dürfen nicht mehr steuerfrei gewährt werden (>3 Monate) und werden durch eine Netto-Hochrechnung auf meiner Gehaltsabrechnung regelmäßig versteuert (d.h. der Arbeitgeber zahlt die Steuern bzw. erhöht mein Gehalt entsprechend).

In Anlage N, Zeile 57 kann ich nun den Betrag "Steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet" als Auswärtstätigkeit angeben.

Jedoch werden in meinem "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung" lediglich die Verpflegungsmehraufwendungen die auch steuerfrei gezahlt wurden, ausgewiesen (d.h. alles unter 3 Monaten). Klingt erstmal normal. Bewirkt aber ein Problem.

Ich habe nun eine steuerfreie Zahlung in Zeile 57 Anlage N stehen und denke, dass ich darüber (Zeilen 52-57) entsprechende Aufenthalte nachweisen, weil ich sonst den steuerfreien Betrag nachversteuern muss(?). Trage ich meine Reisezeiten dort ein, ergibt sich aber ein viel höherer Betrag als in Zeile 20 des "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung". Damit würde ich mir die Beträge aber doppelt erstatten lassen, was nicht richtig sein kann.

Beispiel: "Ausdruck zur elektronischen Lohnsteuerbescheiningung", Zeile 20: 1000€ |||Eintrag von Aufenthalten (8h/An-Abreise/24h): 3000€--> Ergibt eine Erstattung im Rahmen der Einkommenssteuer. Die Differenz habe ich aber ja schon erhalten im Rahmen der Gehaltsabrechnungen versteuert?

Was ist zu tun? Was trage ich wo ein unter der Prämisse, dass die ersten 3 Monate steuerfrei gezahlt wurde und alles darüber hinausgehende in der Gehaltsabrechnung versteuert wurde?

Danke vorab!

ELSTER, Steuererklärung, Steuern, Verpflegungsmehraufwand

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