Nebengewerbe: Gewinn bei Steuererklärung falsch angegeben. Selbst korrigieren lassen?

Trau mich kaum zu fragen.

Ich bin seit Jahren als Testkäuferin tätig. Mal mehr mal weniger. Bekomm Gutschriften von Agenturen. Habe brav den Gewerbeschein und irgendwann mal die Kleinunternehmerregelung benatragt

In den ersten Jahren hab ich immer brav eine excel-Tabelle Einnahmen und Ausgaben für das Finanzamt dazugelegt. Dann hab ich irgendwann angefangen es per Elster zu machen und hab jedes Jahr einfach nen Gewinn von 600 Euro veranschlagt ohne mich weiter zu kümmern. Ja fataler Fehler. Haut mich ! Bringt mich aber nicht weiter Es war jetzt so, dass ich ein netten Brief bekommen . Strafrechtliche überprüfung.dass das Kontrollradar höhere Einnahmen gemeldet hat, ich wurde verwarnt, solche Fehler in Zukunft zu meiden. Da gibt es um 2013 und 2014

Ich habe daraufhin kurz beim Amt angerufen.. die Dame war natürlich nicht so Amused. Ich hatte zu dem Zeitpunkt nichts mehr aufgehoben an belegen usw. Sie wies mich darauf hin was meine Pflichten sind. Ich hab gesagt ich lasse ihr Unterlagen zukommen.

Ich habe nun 3 Tage hier gesessen und kontoauszüge erfasst und mir von den Agenturen Listen schicken lassen Alle Ausgaben , Kilometer usw erfasst pro Auftrag Mein Plan ist nun die Anlage G der letzten 3 Jahren mit den richtigen Belegen einzureichen .. Ca pro Jahr 1000 Euro zu wenig angegeben.

Muss ich dann nur mit einem Nachbescheid rechnen oder mit richtigen Probleme ...

steuerhinterziehung, Steuern, Gewinn, Korrektur, Nebengewerbe
Buchhaltung für Blogger - wie werden Sacheinnahmen korrekt verbucht?

Hallo,

da ich zu diesem Themenkomplex bislang sehr unterschiedliche Auffassungen gehört habe, möchte ich einfach mal nach euren Gedanken fragen.

A. arbeitet als Bloggerin. Sie verdient Geld durch gesponserte Artikel und kann gelegentlich Produktmuster, die sie zum Beschreiben und Beurteilen erhält, nach dem Verfassen des Blogartikels behalten. Darüber hinaus betreibt sie auch einen Reiseblog. In diesem Rahmen bekommt sie gelegentlich Unterkünfte (Hotelzimmer, Ferienwohnungen) von Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wird die Unterkunft im Blog beworben.

Für die Buchhaltung ergeben sich daraus folgende Fragen:

  1. Wenn ein Produktmuster gestellt wird (z.B. Handy), muss dies vermutlich als Einnahme angesehen werden. Welchen Wert legt man zugrunde? (Katalogpreis / unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder gängiger Straßenpreis z.B. von Amazon?) Unterfrage: Muss Umsatzsteuer abgeführt werden?

  2. Wenn die Bloggerin als Reisebloggerin eine Urlaubsreise "gesponsert" bekommt (d.h. Unterkunft wird kostenfrei zur Verfügung gestellt):

    • Muss auch dies als Einnahme gewertet werden?
    • Wenn ja, können dann auch die Ausgaben während der Reise geltend gemacht werden? Privat-PKW mit 30 Cent/km, Parkgebühren, Verpflegungspauschalen usw.?
    • Wenn es ein Reiseblog ist, der explizit "Reisen mit Familie" zum Thema hat, wird das Finanzamt bei jeder Reise vermutlich einen Anteil von Privatvergnügen erkennen. Ich habe gelesen (z.B. hier: http://www.finanzfrage.net/frage/urlaubskosten-als-reiseblogger-von-der-steuer-absetzen), dass ein Splitting in privat/geschäftlich grundsätzlich geht. Welche Anteile für privat/geschäftlich würde man konkret und halbwegs realistisch annehmen?
    • Wie würde sich ein Privatanteil auf die Einnahmen-Buchung und auch für die Kosten der Reise in der Buchhaltung auswirken?
  3. Wenn die Bloggerin für die Vorstellung im Blog in einem Restaurant essen geht, womöglich mit Kindern (wegen Schwerpunktthema Familienfreundlichkeit): Ist dies als Betriebsausgabe steuerlich abziehbar? Grund des Restaurantbesuches ist primär die Vorstellung im Blog mit Fotos und Beschreibung. Ein privates Sattwerden ist aber nicht zu leugnen.

Ich bin gespannt auf Eure und Ihre Meinungen und Einschätzungen!

Buchführung, Buchhaltung, Reisekosten, Steuern

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