Abfindung! Als voraussichtliches Jahreseinkommen will X mein Vorjahr Einkommen eingeben.

2 Antworten

Die Abfindung wird 2013 Bezahlt. Was ist mit dem Zuflussprinzip? Wen X mein Einkommen von 2012 benutzt, bezahle ich doppelt soviel Steuer.


FREDL2  15.01.2013, 05:14
  1. Wenn Du Deiner Frage etwas zufügen willst, nutze die Kommentarfunktion. Man kann seine eigenen Fragen nicht beantworten.

  2. Das Zuflussprinzip wird von Dir hier nicht richtig verstanden. Zufliessen wird die Entlassungsabfindung. Zur Versteuerung einer Abfindung ist ein Jahresgehalt notwendig - auch ein fiktives. In Deinem Fall eben das Vorjahres-Steuerbrutto, da aktuell wegen des Krankengeldes keine Grösse vorhanden ist.

Das ist kein Wunschkonzert, bzw. Dein vorheriger AG kann sich das nicht nach seinem oder Deinem Gusto aussuchen.

Die möglicherweise zuviel gezahlten Lohnsteuern kannst Du Dir Anfang 2014 mittels einer Einkommensteuererklärung wieder holen.

CJL1962 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 20:04
@FREDL2

Danke! Klingt plausibel. Auf der anderen Seite ist das eine fiktive Steuer für reales Geld. Ich hätte natürlich lieber mein Jahresgehalt bis zum meinem Tod als die Abfindung. So bekommt die Behörde 35.000 EUR als 0% Kredit für 12-14 Monate. Toll! Hätte ich auch gerne :-)

Das Gerichtsurteil wurde gegen Deinen früheren Arbeitgeber verhängt. Und da liegt natürlich auch das letzte dort erzielte Jahreseinkommen zugrunde.