Hallo zusammen,
ich habe vielleicht eine etwas komplexierte Frage.
Meine Frau studiert aktuell an der Universität. Dies ist ihr erstes bzw. zweites Studium je nachdem wie das Finanzamt, dieses entscheidet. Sie hat schonmal in Russland ein Studium abgeschlossen und lebt aktuell seit ca. August 2018 in Deutschland und hat hier in erstes Studium (in Deutschland erstes Studium) begonnen.
Sie hat hier in Deutschland nur Sprachkurse und einen DSH-Kurs besucht, sonst nichts. Bis jetzt auch nicht gearbeitet, weder Minijob noch sonst wie.
Da wir zusammenveranlagt werden bzw. sind, kann ich ja ihre Studiengebühren und Fachbücher etc. alles was sie für das Studium benötigt absetzen.
Laut meinen Recherchen im Internet werden diese Ausgaben als Werbungskosten eingetragen, aber beim Zweitstudium sind es Sonderausgaben.
Wie sieht der Fall jetzt hier aus, sind es jetzt in diesem Fall Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Und wie sieht es mit einem Tablet aus, welches meine Frau und ich beide ungefähr gleich nutzen. Ich für meine Meisterschule und Sie für das Studium?
Die Anlage N wird ja für beide einzeln ausgefüllt.
Vielen Dank
@Dollface: nicht Man hat die Möglichkeit ihn abzusetzten, sondern der Sohn könnte den Kurs absetzen, wenn das Sprachenlernen beruflich bedingt gewesen wäre. Weiterhin wäre dazu nötig, dass dieser Sohn Steuern zahlt.
Die Frage wurde jedoch von einem Elternteil gestellt.