Ich beziehe Erziehungsrente . Muss diese versteuert werden ?
Ich beziehe Erziehungsrente , und habe eine riesen Nachzahlung vom Finanzamt erhalten. Ist dies rechtens ?
4 Antworten
Bestimmt. Vermutlich hast du noch weitere Einkommensquellen. Alles ist zu versteuern. Renten werden über den Ekstjausgleich versteuert. Was sollte daran faul sein?
Schau mal da:
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=29475&ccheck=1
sag mal du hast auch nichts andres zu tun als andre in ihren Aussagen zu kritisieren und zu lauern wer was falsch schreiben oder ausdrücken könnte... sehr armseelig würd ich mal sagen...
Manchmal gibt er aber durchaus sehr qualifizierte Antworten.
Was denn, du widersprichst der lieben Kerstinc?
Ein wenig mehr Verbundenheit hätte sie aber schon erwarten können.
Dass uns Welten trennen, habe ich auch ohne den Kommentar gewusst.
P59 und ich müssen nicht "einen steuerprofi" fragen. Die Antwort hinter dem Link habe ich mir eben mal angesehen (mache ich sonst nie) und muss zugeben, dass sie gut und brauchbar ist. Du hast also eine hilfreiche Antwort als hilfreiche Antwort gewählt.
Inwieweit dir nun da tatsächlich geholfen ist, kann ich nicht einschätzen, weil da außer dem materiellen Recht auch noch andere Dinge wie Verwaltungsrecht eine Rolle spielen. Und du lieber mit Maxieu herumfeixt und andere Antworter vergraulst, anstatt den Sachverhalt gründlich zu schildern.
Sowas finde ich immer schade. Weil man eigentlich eine Menge mehr draus machen könnte.
Es geht nur um die Überheblichkeit die man zwischen den Zeilen lesen kann !
Aha. Leider verfüge ich nicht über solche Fähigkeiten und muss mit dem auskommen, was man in den Zeilen selbst lesen kann.
Interpretation gehört da eher zu meinen Schwächen.
aber anscheinend gefällt dir unsre Konversation....:-) da du immer wieder antwortest....
Wenn Du eine Nachzahlung vom Finanzamt bekommen hast, ist doch alles bestens. Kann ich auch was abhaben?
Ich hätte ja gern gewusst, was eine Erziehungsrente ist, aber es war mir keine eigene Antwort wert, weil es ja eine Frage wäre.
Na, das wirst du schon noch auf andere Weise herauskriegen. Vielleicht findest du jemanden, der für dich den Artikel in Wikipedia liest.
Vielleicht findest du jemanden, der für dich den Artikel in Wikipedia liest.
Das hoffe ich. Ich habe auch in Zukunft nicht vor, herumzugoogeln, nur weil sich jemand zu fein ist, seinen Sachverhalt verständlich zu erläutern.
Ich merke schon, du bist ein neuer Stern am Antworterhimmel. Da werden wir ja noch viel Spaß miteinander haben.
Steuernachzahlung = Geld zahlen Steuererstattung = Geld bekommen
so viel weiß ich auch lieber Privatier 59
aber schön dass du dir Gedanken machst
Ich glaube, der Fragesteller sollte Dein Angebot annehmen, denn Nachzahlung bei der Steuer bedeutet in der Regel, dass man noch Steuern nachzahlen muss. Ansonsten wird der Begriff "Steuererstattung" verwendet.
Oder sehe ich das falsch?
Das Schlagwort für die Antwort wäre sicher "Progressionsvorbehalt"
in der Regel
Keine Regel ohne Ausnahme:
Nachzahlungen erbringt man, bzw., muß sie erbringen. Die Fragestellerin aber hat etwas erhalten. Wenn sie geschrieben hätte, einen NachzahlungsBESCHEID, dann wäre die Sache ja klar gewesen.
Zum Thema Erziehungsrente kannst Du unter folgendem Link einiges nachlesen: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/erziehun.html
Ansonsten wird Dir das Finanzamt bestimmt die richtige Auskunft geben können.
Hallo,
wir vermuten, dass Du eine Nachzahlungsforderung vom FA erhalten hast.
Ja, die Erziehungsrente ist wie fast alle Renten steuerpflichtig. Ob die Forderung natürlich im Detail richtig ist, können wir hier nicht erkennen.
Tolles Wort. Was bedeutet es und wie spricht man es aus? Du weißt ja nun inzwischen, dass mein französisch etwas eingerostet ist....