Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden

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