Inkassobüro rückt Vollstreckungstitel nicht raus - Rechtsanwalt eingeschaltet - 2 Fragen dazu

Hallo,

es geht um Folgendes:

Ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro. Diese haben auch einen vollstreckbaren Titel. Ich habe die Schulden komplett beglichen, aber nur ein einfaches Erledigungsschreiben erhalten. Den vollstreckbaren Titel bekam ich nicht zurück. Da ich nach § 371 BGB ein Recht auf Rückgabe des Schuldscheins habe, rief ich das Inkassobüro 2 Mal an und beide Male wurde behauptet, die Akten werden geschreddert, sobald ein Fall abgeschlossen ist. Auch der Vollstreckungstitel soll angeblich schon geschreddert worden sein. Da ich das nicht so richtig glaube, alleine schon wegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach dem HGB, ging ich gestern zu einem Rechtsanwalt. Da ich ALG II-Empfänger bin, für mich zum Glück kostenlos. Der Rechtsanwalt war sofort bereit, mir zu helfen. Schon gestern hat er ein Schreiben an das Inkassobüro verfasst. Leider konnte er es bisher noch nicht abschicken, da ich dummerweise das Aktenzeichen von dem Vollstreckungstitel nicht weiß und ich den Vollstreckungstitel selbst nicht mehr habe. Ich weiß aufgrund eines Schreibens nur das Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, aber der stimmt laut Rechtsanwalt nie mit dem Aktenzeichen des Vollstreckungstitels überein. Da ich 2010, als der Vollstreckungstitel erstellt wurde, in Berlin lebte, ist mein Rechtsanwalt erstmal damit beschäftigt, die verschiedenen Amtsgerichte in Berlin anzurufen und sich nach dem Aktenzeichen des Urteils zu erkundigen. Bisher hatte er noch nicht das richtige Gericht angerufen. Ich hoffe, er findet das Aktenzeichen noch heraus. Wie könnte ich das richtige Aktenzeichen herausfinden, wenn ich das Schreiben vom Gericht nicht mehr habe? Denn anscheinend braucht er das für sein Schreiben an das Inkassobüro. Ich hoffe, mein Anspruch auf Herausgabe des Titels scheitert jetzt nicht daran, dass ich das Aktenzeichen von dem Titel nicht habe.

Ich fragte gestern meinen Rechtsanwalt, ob der Fall Aussicht auf Erfolg hat und er meinte: "Ja, auf jeden Fall." Er sagte dann auch: "Wenn ich den Titel im Original nicht bekomme, dann auf jeden Fall ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist mit Unterschrift." Ich hoffe, dass mein Rechtsanwalt weiß, dass eine Unterschrift von dem Inkassobüro nicht ausreichen würde, sondern dass ein Notar dieses Schreiben beglaubigen, also unterschreiben müsste. Als ich ihn dann fragte, ob ich dann mit dem Schreiben auch in beispielsweise 10 Jahren nicht befürchten müsste, erneut mit dem gleichen Titel vollstreckt zu werden, sagte er, dass mir das dann nicht mehr passieren könnte. Als ich ihn fragte, was er machen würde, wenn das Inkassobüro auf sein Schreiben nicht reagiert, sagte er, dass er dann wohl negative Feststellungsklage erheben werde. Das verwunderte mich ein wenig. Müsste er nicht eigentlich Herausgabeklage einreichen anstatt negative Feststellungsklage? Ich hoffe, mein Rechtsanwalt weiß, was er tut, denn ich weiß nicht, was ich sonst machen soll für mein Recht.

Gläubiger, Inkasso, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Vollstreckung, BGB
Ford Bank Finanzierung mit Bürgen möglich ????

Guten Tag zusammen,

es gebt bei mir um eine Finanzierung bei der Ford Bank ihn höhe von ca. 20000 €.

Ich habe durch meine Naivität ein paar Einträge in der Schufa warum tut erstmal nichts zu Sache nur soviel das ich sogar schon so weit war das ich einen Haftbefehl ausgestellt wurde weil ich die Eidesstattliche Versicherung nicht abgeben wollte da die Schulden alle von meinem Schwager gemacht wurden (Anwalt ist eingeschaltet dauert aber noch ewig).

Nun war gestern mein Vater bei mir und er hat ein Auto beim Ford Händler gesehen das genau zu uns passen würde (bin auf der suche nach was neuem bzw was größeren).

Da mein Vater ja die ganze Geschichte kennt und mir helfen will bzw es ja selber angeboten hat war ich Heute im Autohaus und habe dem Verkäufer alles geschildert und er sagt es wäre kein Problem wenn mein Vater für mich Bürgen würde nur ich selber brauche keine Anfrage zu machen denn ich bekomme es nicht. Nur mit meinem Vater zusammen.

Nun zu unserer Finanzieller Lage
Mein Vater hat im Monat Netto ca. 1300 bis 1500 Davon gehen 150 € für seinen Kredit in seiner Hausbank weg und ca. 600 € Miete Nebenkosten und so weiter in der Schufa hat er keinen Negativen Eintrag. Meine Mutter verdient ca. 900 € Netto.

Nun zu mir ich habe Monatlich 2500 € Netto davon gehen ca. 1000 € weg für Miete und sonstige Zahlungen dann noch ca. 800 Euro für essen und Luxus :-).

So nun zu meiner Frage wir es die Bank machen oder gibts dann Probleme.

Finanzierung, Kredit, Schulden
Krankenkasse fordert Beiträge mit Zollamt,trotz Teilbezahlung der Rückstände Pfändung

Hallo ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.

Ich war über einen längeren Zeitraum nicht Krankenverischert und es hat sich dadurch eine hohe Summe an Rückständen angesammelt.

Seit Dez. 2012 bin ich Hartz4 Empfänger und die KV wird vom Amt übernommen.

Die Beiträge, die ich der KV Schulde, sind vom 01.11.11- 01.05.11 sowie 01.07.2012- 01.12.12

Jetzt habe ich vor 2 Wochen erstmals 400 Euro an die KV überwiesen ( Ich habe das telefonisch abgeklärt), um meinen Schuldenberg abzutragen. Die KV weiß jetzt! auch, dass ich Hartz 4 bekomme.Ich habe 2 tage nach der Überweisung extra noch einmal bei der KV angerufen um sicher zu sein dass a) das Geld da ist und b) keine weiteren Folgen auf mich zu kommen.

Gestern habe ich 4 Briefe vom Hauptzollamt in meinem Briefkasten gefunden, mit der Forderung die Beiträge vom 01.07.12 - 01.12.12 innerhalb von 2 Wochen zu überweisen, sonst droht mir eine Pfändung (von was auch immer).

meine Frage(n): Kann ich die Forderung des Zollamtes noch Aufheben lassen und wenn ja wie?! Und bringt es mir etwas , die bereits vor zwei Wochen überwiesenen 400 Euro zu erwähnen? Denn hätte ich das ,mit der Zollamtsforderung gewusst, hätte ich natürlich die 400 Euro nicht an die Krankenkasse sondern an das Zollamt überwiesen.......(Was doch eigentlich das Gleiche ist oder??)

Ich Danke vielmals und hoffe ich kann heute noch schlafen ;)

krankenkasse, Krankenversicherung, Rückzahlung, Schulden, zoll

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schulden