Die Nachmieterin eine Genossenschaftswohnung ist mir ein Monat StromBeitrag schuldig.Was kann ich tun?


12.02.2020, 21:09

Die Ablesetermin erfolg 3 Wochen nach meinen Auszug,es heißt das ich 1 Monat Strombeitrag für die Nachmieterin bezahlt hab

3 Antworten

Du musst als Mieterin doch dem Stromanbieter bekannt geben, dass du bereits am Tag X ausgezogen bist und den Stromzählerstand bekannt geben, vom Tag des Auszug!
Warum hast du das nicht getan? Hast du überhaupt abgelesen, am Tag des Auszug? Wenn die erst 6 Monate später abgelesen hätten, hättest du die auch abgewartet?

Was hat Dich davon abgehalten im Übergabeprotokoll die Zählerstände beim Auszug festzuhalten? Mit diesen Informationen wäre eine tagesgenaue Abrechnung möglich. Die nächste Ünerraschung wirst Du bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung erhalten, falls es eine Zentralheizung oder WW-Versorgung gibt und dort keine Zählerstände beim Auszug festgehalten wurden.

Die Nachmieterin ist Dir gar nichts schuldig.

Du musst den Zähler bei Wohnungsübergabe ablesen und dem Stromlieferanten den Termin und den Zählerstand mitteilen. Der rechnet dann genau mit Dir ab.

Ruf den Stromlieferanten an und kläre das mit dem.