Sind Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften sinnvoll?

Auf der Suche nach Ergänzungsmöglichkeiten zu meiner privaten Rentenvorsorge bin ich auf teils attraktive Sparplan-Angebote diverse Wohnungsbaugenossenschaften gestoßen. Unter anderem auf die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG, die ein Produkt namens Zielsparen offensiv bewirbt. Ab dem 15. Sparjahr erhält man satte 50% Bonus auf die jährliche Sparleistung. Bei 100 Euro auf 25 Jahren kommen derzeit (variabler Basiszins) 51.573,14 Euro heraus – macht eine Rendite von etwa 4 Prozent!

Das bietet mir doch, wenn ich richtig informiert bin, kaum eine Privat-Rente, oder? Deren Garantiezins (auf den Sparanteil!) liegt bei 1,75 Prozent. Natürlich hat ein solcher Vertrag – weil man statt Kapital ja auch Rente nehmen und steinalt werden kann – durchaus eine Daseinsberechtigung. Aber: Lohnt es sich nicht, seine Altersvorsorge möglichst vielschichtig aufzubauen? Ich denke mir 100 Euro in so einen Genossenschafts-Sparplan, 100 Euro in eine Privat-Rente, 100 Euro in Riester und/oder Rürup und ein Rest in Fonds-Sparpläne...!?!

Die Eigenheiten der diversen anderen Produkte haben es teils ja durchaus in sich und ich bilde mir ein, sie in Ansätzen verstanden und durchblickt zu haben. Vor allem wenn man die Kriterien Flexibilität, Sicherheit, Rendite usw. gegeinenander abwägt...

Mir stellt sich angesichts dieses für mich völlig neuartigen Genossen-Sparplans aber die Frage: Ist das sicher? Die CSG macht dazu auf ihrer Webseite widersprüchliche Angaben. Mal heißt es, man sei in einem Sicherungsfonds, der noch nie habe einspringen müssen... Dann aber heißt es auch, dass man auf das Einspringen keinen Rechtsanspruch hat. Ja, was denn nun!? :-)

Auch westdeutsche Anbieter wie die Spar- und Bauvereine in Solingen und Hannover bieten vergleichbare Produkte – wohl mit ähnlichen Sicherheits-Bedingungen. Mich interessiert vor allem Euer persönlicher Eindruck... Würdet ihr so einen Vertrag abschließen? Er ist ja recht flexibel – im Gegensatz zu Versicherungen und hat dazu doch auch eine Top-Rendite ohne Volatilität... Oder!?

Kennt sonst jemand von Euch ähnlich gute "Banksparpläne"?

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Nachhilfe freiberuflich, einkommensgerechte Beiträge zur Rentenversicherung?

Liebes Forum,

Ich habe fertig studiert, bin also kein Student mehr, aber arbeitslos und möchte zur Überbrückung als Nebenjob private Nachhilfe für Schüler in Mathe geben (freiberuflich, natürlich beim Finanzamt angemeldet, mit Kleinunternehmer-Regelung). Arbeitslosengeld bekomme ich keins, da ich über dem Freibetrag bin. Umfang: Max. 18 h / Woche (incl. Vor- u. Nachbereitung). Nach einigen Recherchen ist mir noch Folgendes unklar:

1. Aus einer mail von der DRV: „Das regelmäßige monatliche Arbeitseinkommen ist der Gewinn aus der Selbständigkeit, wenn er als solcher nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist“. - Wäre das denn in diesem Fall so?

2. Da es sehr schwer absehbar ist, ob ich genügend Schüler finde und wie dann mein Stundenlohn ausfallen wird, ist dies auch für die Geringfügigkeits-Grenze von 400 EUR der Fall. Ist es möglich, erst einmal anzufangen, um zu sehen, wie sich die Situation entwickelt, um mich dann ggf. bei Überschreitung der Grenze zu melden (3 Monate, ich weiss)?...

3. Kann ich dann selber bestimmen, lediglich die 19,9% auf mein Einkommen zu bezahlen (hat das was mit der "Sozialklausel" zu tun)? Oder kann es mir passieren, dass die von mir den vollen Regelbeitrag (508,45 Euro) verlangen? Der würde ja das Meiste, wenn nicht sogar Alles, "auffressen" (auch der halbe wäre mir zu viel).

Danke schon einmal für jede Hilfe.

Rentenversicherung, Nachhilfe, Sozialversicherung
Unterlagen im „Original"?

Problem

  1. -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
  2. -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
  3. -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
  4. -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
  5. -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
  6. -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.

-Das reichte nicht.

Die Nachricht vom Amt:

-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.

-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."

Frage:

-Was wird mit „Original" gemeint.

-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.

[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]

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von freiberuflicher Arbeit in Festanstellung wie kann ich ein Jahresbrutto kalkulieren?

Ich arbeite gerade in einem freiberuflichen Projekt, ich spiele mit dem Gedanken mich befristet einstellen zu lassen wegen Rentenversicherungsbeiträge, und auch wegen anderer Gründe (evtl. wegen eines Einbürgerungsantrags 20 Monate Anstellung in der letzten 24 Monate, wenn ich es richtig verstanden habe, oder würde es auch mir evtl auch die freiberuflichen Einnahmen akzeptiert).<-sorry für die lange EInführung

Und jetzt zu der Frage:

Nehmen wir an ich erziele in einem Jahr 130k EUR brutto Einkommen als Freiberufler,

das ist mit 1800Stunden/Jahr kalkuliert, das ist schon Urlaub mit eingerechnet (also 25Tage*8Stunden abgezogen unbezahlt, bei Krankheit wäre natürlich der Betrag noch weniger, weil diese Stunden auch nicht bezahlt werden)

Ich habe Folgendes im Netz gefunden:

"Die gesetzlich vorgegebenen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber (Sozialversicherung, Umlagen, etc.) betragen durchschnittlich etwa 21 % des Bruttoentgelts."

Wie kann ich mein Bruttojahresgehalt ausrechnen damit ich auf den gleichen Betrag wie bei der Freiberuflichkeit.

Würde ich mit der folgenden Rechnung richtig liegen?

130.000/1,21 = 107.438EUR also ? Der Vermittler kriegt das gleiche Geld von dem Endkunde für mich. Die Rechnung habe ich so gemacht, dass ich davon ausgehe, dass ich nicht krank werde.

Muss ich etwas noch irgendwelches Puffer für eventuelle Krankheitstage einrechnen?

Könnten mir bitte jemand einige Hinweise geben? Vielen Dank schon mal,

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