Rentenversicherung – die besten Beiträge

Ergeben sich für meinen Sohn steuerliche Nachteile bei der Vertragsübertragung meiner private Rentenversicherung?

Zunächst zu meiner Ausgangslage: Ich habe am 01.11.2004 eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für meinen Sohn abgeschlossen, der auch seit Beginn des Vetrags die versicherte Person ist, während ich bis dato der Versicherungsnehmer bin. Da mein Sohn nun 18 geworden ist, haben wir einvernehmlich beschlossen die Versicherung auf ihn zu übertragen, es handelt sich also um einen unentgeltlichen Versicherungsnehmerwechsel.

Mich würde nun interessieren, bevor ich mich direkt an die Versicherung wende, ob mein Sohn durch die Übertragung des Vertrags in irgendeiner Form Nachteile zu befürchten hat, insbesondere für den Fall, dass er die Versicherung doch vor Ablaufleistung kündigt.

Generell ist die Ablaufleistung oder bei frühzeitiger Kündigung der Rückkaufswert bei Versicherungsverträgen ja steuerfrei, sofern sie vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, mind. 12 Jahre laufen und der Versicherungsnehmer mind. 5 Jahresbeiträge entrichetet hat. Diese Voraussetzungen treffen alle zu.

Bleiben die steuerlichen Begünstigungen von der Übertragung der Versicherung auf meinen Sohn unberührt und kann mein Sohn die Versicherung unter den exakt gleichen vereinbarten Konditionen wie ich sie hatte, fortführen, oder stellt die Übertragung der Versicherung quasi einen Vetragsneuabschluss mit allen damit einhergehenden Konsequenzen dar?

Rentenversicherung, Steuern, Versicherung

Zu alt für eine Umschulung über die DRV?

Guten Tag. Ich hatte vergangene Woche mein erstes Beratungsgespräch bei der DRV. LTA wurde mir genehmigt. Vom Medizinischen Dienst der Agentur für Arbeit habe ich die Bestätigung, dass ich in meine letzte Tätigkeit als Lager und Transportarbeiter nicht mehr arbeiten kann. Eine Umschulung zum FISI währe auf Grund meines Alters zu empfehlen. Ich bin 52 Jahre alt und 50% schwerbehindert, und seit diesem Jahr wegen Schließung des Betriebes arbeitslos.

Im Gespräch teilte ich meiner Beraterin mit, dass ich eine Umschulung zum Fachinformatiker für Systemintegration anstrebe. Ich erklärte ihr ausführlich meine Kenntnisse über den Beruf, und dass ich privat viel mit Hardware und Software arbeite.

Sie erklärte mir, dass die DRV für Menschen meines Alters, keine 2-jährige Umschulungen fördern. Die Altersgrenze würde bis zum 40. Lebensjahr gelten.

Daraufhin antwortete ich, dass ich mich im Vorfeld schon bei einigen Bildungsträger informiert habe. Mir wurde gesagt das mein alter keine Rolle spiele. Und sie noch ältere Teilnehmer ausbilden die über die DRV gefördert werden.

Nach längerer Diskussion wurden mir zum Abschluss noch 2 Flyer mitgegeben. Zwei Stunden später erhielt ich einen Anruf von meiner Beraterin. Die Altersgrenze für eine 2-Jährige Umschulung würde nicht bei 40 Jahre sein, sondern bei 47 Jahre.

Auf diese Antwort habe ich einen Brief an die DRV Rheinland nach Düsseldorf geschrieben, und auf die Aussage meiner Beraterin Widerspruch eingelegt.

Für mich ist diese Vorgehensweise meiner Beraterin nicht nachzuvollziehen. Vielleicht habt ihr einige Ratschläge.

Danke

Rentenversicherung, Umschulung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rentenversicherung