Zählerschrank im Treppenhaus?

Hallo miteinander, wir haben mal mehrere Fragen zu Zählerschränken im Treppenhaus eines MFH. Bei uns in der Straße verlegt der Netzversorger neue Hausanschlüsse Strom. Der Zählerschrank mit 7 Einheiten hängt im hinteren Treppenhaus (nicht im Treppenbereich)

a) Jetzt weigert sich der Versorger, den Zählerschrank wieder neu anzuschließen. Seine Begründung: Der Hausanschluss darf nur 0,6 m ins Haus gelegt werden, jetzt ist der Hausanschlusskabel ca. 6 m im Haus, dass wäre zu weit. Wir sollen einen neuen Zählerschrank nahe der Hauswand anbringen. Jedoch sind im unteren Hausbereich alles Wohnungen, einen Keller gibt es nicht. Wir haben nicht darum gebeten, einen neuen Hausanschluss zu bekommen und sollen jetzt einen gesamt neuen Zählerschrank installieren.

b) Für den alten Zählerschrank hat der Monteur eine Mängelliste geschrieben, es fehlen 2 Diazetabdeckung und 3 Abdeckstreifen, sollten diese nicht ersetzt werden, soll der Strom abgestellt werden. Als wir heute mit einem Elektriker vor Ort waren, um die angeblichen Mängel zu beheben, waren die Diazetabdeckungen durch einen Monteur des Versorgers (laut Mieter) eingeschraubt worden und die Abdeckstreifen durch Tesafilm ersetzt. Darf ein Monteur des Versorgers einfach Änderungen an meiner Anlage vornehmen ohne mich darüber zu informieren?

c) Wir haben dem Monteur verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, die Angelegenheit zu klären. Jedoch gab es bereits erhebliche Meinungsverschiedenheiten vor der Begehung mit dem Versorgen, da die beauftragte Tiefbaufirma ihre Baufahrzeugen sowie Dixiklo wochenlang auf und vor meinem Garagenhof abgestellt hatten und wir, sowie auch unsere Mieter, daran hinderten, diesen nutzen zu können. Auch wurden unsere Mieter durch diese Firma beleidigt und absichtlich zugeparkt. Und seitdem wir trotz diverser Beschwerden beim Versorger nur noch die Möglichkeit hatten, die Polizei zu rufen, fängt der Versorger plötzlich an, uns Probleme zu machen.

Darf der Versorger von uns Verlangen, den Zählerschrank woanders hinzubauen, bzw. komplett neu zu machen? Oder uns einfach den Strom kappen, wenn die Mängel an der Anlage beseitigt wurden aber dieser nicht versetzt wurde?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Recht
Auto Vermietung Schaden (Starcar)?

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen:

Vor gut ein paar Wochen habe ich mir für eine Fahrt von A nach B ein Mietwagen von Starcar gemietet und leider ist während der Fahrt ein kleiner Schaden dazugekommen (sehe ich natürlich ein, ich war zwar an dem Schaden nur passiv schuld aber - Shit happen und Dummheit schütz vor Gericht nicht, leider habe ich keine Polizei hinzugezogen da ich zum Zeitpunkt um Mitternacht im tiefsten Wald stande ).

Jetzt aber zu meinem eigentlichen Problem; Im Anschluss wurde mir von der Autovermietung ein Schadensbericht zugeschickt (Die beschädigte Stelle wurde markiert von der Firma), ich sollte schildern und bestätigen was für ein/wie der Schaden zustande gekommen ist und den Bericht unterschrieben zurückschicken.

Nun habe ich die Rechnung für die Reparaturkosten bekommen, dort werden aber plötzlich Schäden aufgeführt, die im Schadensbericht eben nicht enthalten waren und für die ich natürlich jetzt auch aufkommen soll. Ich lasse die Schäden, welche am Unterboden erst im nachhinein durch die Werkstatt ersichtlich wurden, zwar gerade noch so durchgehen, aber wenn bspw. die Scheibe einen Schaden hat, der auch protokolliert wurde aber im nachhinein erst ersichtlich wird, dass der Spiegel auch zusätzlich einen starken Schaden besitzt, das aber eben nicht im Protokoll vermerkt wurde... da zahl ich doch dann nicht für? Ich muss doch davon ausgehen können, dass jenes Personal in der Lage ist einen stark offensichtlichen schaden auch protokolieren zu können (Schadensbericht), ich bin mir hier nämlich nicht sicher ob der Schaden auch tatsächlich von mir stammt! Vor allem nicht, wenn der Wagen auf einem Parkplatz und der Schlüssel in einen Nachtresor abgegeben wird.

Habe ich hier eine Chance? Immerhin handelt es sich um 1.970€ von den Vertraglich genannten 2.000 EUR Selbstbehalt.

Liebe Grüße

Auto, Autovermietung, Recht, Schaden

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