Goldener Ohrring verloren, da verschluss gebrochen, Juwelier akzeptiert keine Reklamation. Ist das erlaubt?
Mein Mann hat mir goldene Creolen zum Geburtstag geschenkt und diese in einem Juwelier gekauft. Nach weniger, als 4 Wochen stelle ich nach einem Wellnesbesuch fest, dass nur noch der Stift von einem Ohrring im Ohr sitzt und der Rest (also der hauptbestandteil) fehlt. Also ging es zum juwelier, die sich weigern den Ring zu reklamieren, weil der rest des Ohrrings fehlt. Blöd, natürlich hätte ich ihn mitgebracht, wenn ich ihn hätte, aber er war ja schließlich unbemerkt kaputt gegangen (und das ohne ansatzweise strapaziert worden zu sein).
Mich ärgert das natürlich ungemein, weil sie echt teuer waren.
Jetzt zu der Frage: Darf eine Reklamation abgelehnt werden, wenn ein Teil des ohrrings fehlt? Gehört das nicht zu der Gewährleistung von Produkten?
Ich freu mich auf eure Antworten.
1 Antwort
Gold hat einen Materialwert und das ist hier das Problem. Das du also den Teil des Ohrrings nicht mitgebracht hast, kann auch heißen, das du dich daran bereicherst.
Hast du den Verlust im Wellnesscenter gemeldet? Warum trägt man Ohrringe während solcher Aktionen und nimmt diese nicht raus oder klebt sie zumindest ab?
Ich lege meinen Schmuck nie ab, weil er einen hohen (auch ideellen)Wert hat und so nicht (wenn er vernünftig verarbeitet ist) verloren geht. Ist ja kein Kontaktsport, den ich da in der Sauna mache. Das sollten Schmuckteile meines Erachtens schon aushalten, ohne auseinaderzubrechen. Das mit dem Materialwert ist mir klar, aber natürlich trotzdem ärgerlich, weil man sich nciht bereichern wollte. Mir geht es darum, ob ich noch ansprüche habe oder nicht. es ist schließlich kein Eigenverschulden gewesen.