Mein Mann hat mir goldene Creolen zum Geburtstag geschenkt und diese in einem Juwelier gekauft. Nach weniger, als 4 Wochen stelle ich nach einem Wellnesbesuch fest, dass nur noch der Stift von einem Ohrring im Ohr sitzt und der Rest (also der hauptbestandteil) fehlt. Also ging es zum juwelier, die sich weigern den Ring zu reklamieren, weil der rest des Ohrrings fehlt. Blöd, natürlich hätte ich ihn mitgebracht, wenn ich ihn hätte, aber er war ja schließlich unbemerkt kaputt gegangen (und das ohne ansatzweise strapaziert worden zu sein).
Mich ärgert das natürlich ungemein, weil sie echt teuer waren.
Jetzt zu der Frage: Darf eine Reklamation abgelehnt werden, wenn ein Teil des ohrrings fehlt? Gehört das nicht zu der Gewährleistung von Produkten?
Ich freu mich auf eure Antworten.