Ich habe vom 01.04 2012 bis 15.09.2012 Arbeitslosengeld bezogen. In der Zeit vom 01.04 - ca. 15.06 hatte ich vereinzelt ein geringfügiges Nebeneinkommen (unter 100 €/Monat) welches ich nicht angegeben habe. ( Ich war der Meinung, dass ich erst ab 160 €/Monat und einem regelmäßigen Einkommen anmelden muss.) Ich wurde jetzt um Stellungnahme gebeten. Was kann auf mich zukommen, bzw. wie kann ich eine Strafe vermeiden
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