Finanzierung – die besten Beiträge

Haus zur Hälfte mit Nießbrauch belegt, weitere Finanzierung schwierig?

Hallo,

Ich habe vor ca. 7 Jahren die Haushälfte von meinem Vater gekauft.
Das Haus besitzt 4 Parteien sprich 4 Wohnungen mit 2 Garagen Garten, Hof und großen Abstellraum über der Garage. Bis vor kurzem gehörte uns das Haus 50/50 also 2 Wohnungen mir (meine Wohnung und eine Mietwohnung) und Ihm 2 Wohnungen (seine Wohnung und eine Mietwohnung). Sein Teil ist fast abbezahlt, auf meinen Teil laufen ca. noch 90T€ jetzt hat er vor kurzem eine Schenkung des gesamten Hauses samt Gehöf gemacht, und hat sich auf seine Wohnung und seine Mietwohnung einen Nießbrauch einschreiben lassen. Da mein Vertrag mit der Bank mich 2020 rauslässt, habe ich einen neuen abschließen wollen, um dem alten Finanzgeber zu entkommen. Der Neue stellte sich jetzt aber quer, und meint, dass aufgrund des Nießbrauchrechts eine Finanzierung nicht möglich wäre, mein Vater müsste an 2. Stelle treten, dies tut er jedoch nachvollziehbar nicht, da er bei einer Insolvenz/Scheidung etc. alles verlieren würde, was er sich Jahre lang erarbeitet hat. Aber wäre alles geblieben wie gehabt (50/50 Besitz) hätte ich eine Finanzierung doch auch erhalten! Kann man eine Schenkung rückgängig machen? 90.000 € ist doch nicht viel Geld für eine riesen Haushälfte. Liegt das an der finanzierenden Bank, soll ich noch eine andere anfragen? Wer hat mit dieser speziellen Konstellation Erfahrung?

Ich danke euch vorab für eure Meinung

Finanzierung, Hauskauf, Nießbrauch, schenkung

Wohnriester mit Darlehen voll tilgen sinnvoll?

Hallo,

Ich habe 2009 2 Wohnriesterverträge mit je 50000 Euro abgeschlossen.

Der Zinssatz ab Zuteilung liegt bei 3,5%. Die Zuteilung erfolgt Ende 2018. Meine Bank bietet mir jetzt ein Anuitätendarlehen in Höhe der restlichen 60000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5% an. Wäre es ein normaler Bausparer wäre die Entscheidung klar. Sofort voll tilgen und Anuitätendarlehen nutzen. Durch Wohnriester erscheint die Antwort auf diese Frage nicht mehr ganz so eindeutig zu sein. Wir haben in den letzten 9 Jahren die Zulagen in Höhe von 154 und 154 Euro (+ 4 x 300 Kind kam später) erhalten und auch den Steuervorteil genutzt.

  1. macht es Sinn bei diesem Zinsunterschied das Darlehen zu nehmen (es fallen ja dann die Zulagen und der Steuervorteil weg dafür wird das Wohnförderkonto aber nicht weiter aufgebaut (excl. 2%) als es eh schon ist.
  2. Bleiben dann auf dem Wohnförderkonto nur die bisherigen steuerlichen Vorteile + Zulagen (also 9 x 4200 + 5 x 308 + 4 x 608) Ab Zuteilung wird ja mit 2% jährlich verzinst oder wird bei einer Volltilgung angenommen das über die gesamte Laufzeit steuerlich Vorteile geflossen sind. Es ist ja keine Entnahme sondern eine Volltilgung zum Zeitpunkt der Zuteilung (oder 2 Monate danach)
  3. Gibt es eine Möglichkeit das Wohnförderkonto vorher aufzulösen? Immerhin wäre der Vertrag beendet und es wäre ja sinnfrei noch 22 Jahre 2% drauflaufen zu lassen. ( wären ja nochmal ca 50 % mehr Steuergrundlage mit Zinseszins)

Falls jemand vor der gleichen Frage stand wäre es wirklich hilfreich zu wissen was sich am ehesten lohnt.

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Finanzierung, Wohn-Riester

Gilt die Einbauküche als wohnwirtschaftliche Maßnahme? Kann man Geld dafür abrufen?

Hallo, folgende Situation: Eheleute und Schwester der Ehefrau haben zusammen ein bestehendes Doppelhaus für 595000€ gekauft. Es wurden dafür 3 Kredite aufgenommen, 1. Bauspardarlensvertrag über 360000€, 2. KfW Kredit über 70000€ und 3. ein Annuitätendarlehen über 170000€. Summe gleich 600000€. Eigenkapital von 200000€ ist vorhanden. Davon werden zuerst 70000€ Hausnebenkosten bezahlt. Restliche Summe wird dann auf das Girokonto eingezahlt. Kredit ist bei gleicher Bank aufgenommen, wo auch das Girokonto ist. Von einem Bauingenieur wurde vor Kreditaufnahme ein Kostenplan aufgestellt. Da sind Gesamtkosten der Sanierung mit 140000€ angegeben. Davon sind 70000€ für energetische Sanierung angegeben worden und 70000€ für Sanierung der Bäder, Elektroarbeiten, Aussenanlage aber auch eine Küche mit angegeben. Dies wurde auch so an die Bank weitergeleitet. Ich weiß, dass zuerst das Eigenkapital verbraucht wird. Sprich die Bank nimmt die 130000€ und zahlt mit 465000€ Kredit den Kaufpreis an den Verkäufer. Wieviel kann man nun noch abrufen? Ist auch jetzt die Einbauküche mit drin; sprich wird die Rechnung auch übernommen? Eine weitere Frage habe ich noch: Handwerker schreibt Rechnung, will aber bestimmte Summe x um Materialien zu beschaffen. Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren. Kann man die Quittung dann bei der Bank einreichen und bekommt das Geld zurück? Die Kostenaufstellung der Materialien sind in der Rechnung mit drin. Ich hoffe jemand kann mir helfen und sorry für den Roman. LG Murje

Finanzierung, wohnung

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