Hallo, wir möchten ein Haus mit bestehendem Wohnrecht verkaufen und haben dafür auch schon Käufer. Da wir großzügig Renoviert haben, steht die Bank im Grundbuch an der erstern Stelle. Dafür musste der Wohnrecht Berechtigte damals eine Rücktrittserklärung unterschreiben. Nun soll das Haus verkauft werden und das Haus muss wieder mit einem Kredit vom neuen Eigentümer belastet werden. Muss nun der Wohnrecht Berechtigte erneut eine Rücktrittserklärung unterzeichnen oder hat die Bank durch die damalige erklärung weiterhin einen Fuß in der Tür und darf sich an erste Stelle stellen? Danke für die Hilfe