Anschlußfinanzierung der Bank wurde abgelehnt.?
Das Haus habe ich mit meiner Tochter gekauft.Da ich jedoch seit 1,5 Jahren arbeitslos bin, steht jetzt zum Ende des Monates Februar die Ablehnung einer Anschlußfinanzierung bevor und das obwohl wir keine Rückstände haben.Die Sparkasse ist zu keinen weiteren Verhandlungen bereit.Alle Zahlungen für Zinsen u nd Bausparverträge wurden regelmäßig bedient.Jetzt will man uns die Kredite kündigen und dann wird das Haus zwangsversteigert. Was sollen wir tun?
3 Antworten
Bei einer Anschlussfinanzierung ist die bisherige Bank seit geraumer Zeit (d.h. bei Kreditabschluss gab es diese Verpflichtung noch nicht!) verpflichtet, eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Dazu holt sie auch eine aktuelle Kreditauskunft bei der Schufa ein.
Dass es bei Deiner Kreditwürdigkeit wegen der Arbeitslosigkeit hakt, ist sehr wahrscheinlich. Es könnte aber auch an anderen, bislang nicht genannten Gründen liegen.
Wie sieht es mit der Kreditwürdigkeit Deiner Tochter aus? Ist die (momentan) besser situiert?
PS: Man sieht an diesem Beispiel übrigens auch den Nachteil einer nicht durchgängigen Zinsbindung (selbst wenn die idR teurer ist, als eine 10- oder 15-jährige Bindungsdauer).
Welcher Umstand wird verschwiegen? Etwa eine hundsmiserable Schufa? Nur auf Grund einer Arbeitslosigkeit ist eher unwahrscheinlich. Meine Hausfinanzierung habe ich bei der Deutschen Bank. Mein Konto bei der Commerzbank. Die Anschlussfinanzierung bei der Deutschen Bank war kein Problem. Meine Einkünfte haben zu diesem Zeitpunkt keinen interessiert. Übrigens: Für eine Anschlussfinanzierung kann man die Bank auch wechseln.
Die Sparkasse lehnt weitere Verhandlungen ab. Was sind die wahren Gründe?
Mißverhältnis zwischen dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem Restdarlehen (hohe Ausfallgefahr)?
Hohe Nachrangbelastungen, evtl. Zwangshypotheken?
Mangelnder Pflegezustand der Baulichkeiten samt Außenanlagen (Wertverfall)?
Bist du in der Lage, der Sparkasse einen bonitätsstarken Bürgen zu bieten (Ausfallbürgschaft)?
Hast du wenigstens eine Anschlussfinanzierung mit veränderlichem Zinssatz (§ 489 (2) BGB ) für einen bestimmten Zeitraum erörtert?
Empfehlung: Ein persönl. Gespräch mit dem Kompedenzträger der Sparkasse.