Wohnriester mit Darlehen voll tilgen sinnvoll?
Hallo,
Ich habe 2009 2 Wohnriesterverträge mit je 50000 Euro abgeschlossen.
Der Zinssatz ab Zuteilung liegt bei 3,5%. Die Zuteilung erfolgt Ende 2018. Meine Bank bietet mir jetzt ein Anuitätendarlehen in Höhe der restlichen 60000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5% an. Wäre es ein normaler Bausparer wäre die Entscheidung klar. Sofort voll tilgen und Anuitätendarlehen nutzen. Durch Wohnriester erscheint die Antwort auf diese Frage nicht mehr ganz so eindeutig zu sein. Wir haben in den letzten 9 Jahren die Zulagen in Höhe von 154 und 154 Euro (+ 4 x 300 Kind kam später) erhalten und auch den Steuervorteil genutzt.
- macht es Sinn bei diesem Zinsunterschied das Darlehen zu nehmen (es fallen ja dann die Zulagen und der Steuervorteil weg dafür wird das Wohnförderkonto aber nicht weiter aufgebaut (excl. 2%) als es eh schon ist.
- Bleiben dann auf dem Wohnförderkonto nur die bisherigen steuerlichen Vorteile + Zulagen (also 9 x 4200 + 5 x 308 + 4 x 608) Ab Zuteilung wird ja mit 2% jährlich verzinst oder wird bei einer Volltilgung angenommen das über die gesamte Laufzeit steuerlich Vorteile geflossen sind. Es ist ja keine Entnahme sondern eine Volltilgung zum Zeitpunkt der Zuteilung (oder 2 Monate danach)
- Gibt es eine Möglichkeit das Wohnförderkonto vorher aufzulösen? Immerhin wäre der Vertrag beendet und es wäre ja sinnfrei noch 22 Jahre 2% drauflaufen zu lassen. ( wären ja nochmal ca 50 % mehr Steuergrundlage mit Zinseszins)
Falls jemand vor der gleichen Frage stand wäre es wirklich hilfreich zu wissen was sich am ehesten lohnt.
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
2 Antworten
Die Frage lässt sich so nicht präzise beantworten.
Wie hoch ist das Förderdarlehen? Wie lang ist die Tilgungsphase? Wie alt seid Ihr, wenn das Forderdarlehen getilgt ist?
Auf dem ersten Blick sehen 3,5% Sollzins (akt. Tarife schon ab 2,35%) beim Wohn-Riester hoch aus. Wichtig für Euch ist jedoch die Annuität nach Förderung/Steuer.
Annahme:
Angespart: ges. 36.000€, Förderdarlehen: ges. 64.000€, Annuität: 2 x 2.100€ p.a., Steuersatz: 30%, Laufzeit: 262 Mon.
Rechnerische mtl. Annuität nach Steuer: 245€. Das entspricht einem Zins von 0,016% - ohne Zinsänderungsrisiko.
OK, das WFK ist im Alter zu versteuern. Eine Riesterente wäre auch zu versteuern - lebenslang! Das WFK nur bis zum 85 Lj. falls Ihr die einmalige Rückzahlung mit 30% Bonus nicht nutzt.
Und - Ihr wohnt jetzt schon in Eurer Altersvorsorge.
Ich glaube hier liegt ein Gedankenfehler vor.
Das Darlehen (ich denke mal der Bausparkasse) hat mit Riester nichts direkt zu tun. Ob es zurückgezahlt wird oder nicht hat keine Auswirkung auf Zulagen oder spätere Versteuerung, Wohnförderkonto usw. Es ist einfach ein Huckepackprodukt bei einem Wohnriestervertrag den ich von der Bausparkasse erhalte weil die mein angespartes Riestergeld zu unglaublich günstigen Zinsen erhält.
Das Wohnförderkonto bzw. die nachgelagerte Versteuerung bzw. nicht bestimmungsgemäße Verwendung betrifft ausschließlich das von Dir angesparte Kapital nebst erhaltene Zulagen.
Um es mal einfach zu rechnen (Beispiel nicht Deine Zahlen)
Zugeteilter Bausparvertrag 100.000, eingezahltes Sparvolumen 30.000, Kredit 70.000.
Die 70.000 werden durch was auch immer abgelöst (hat mit den Riestergesetzen nix zu tun), verbleiben die 30.000 auf dem Wohnförderkonto.
Und mit dem kannst Du wie folgt umgehen:
- Auflösen : Also von der Zulagenstelle den aktuellen Stand des Wohnförderkontos holen und den Betrag in eine andere Riestersparform einzahlen (Versicherung, Bank, neuer Riesterbausparvertrag, ...)
- Stehen lassen und schauen was kommt - die Auflösung kannst Du jederzeit machen.
Ich tendiere zu stehen lassen, wie @Sammy760 schon gerechnet hat werden bei einem anderen Riesterprodukt auch Steuern im Alter fällig.
Eigentlich könntest Du (jedenfalls dem Gesetz nach, nicht persönlich ausprobiert und damit wahrscheinlich Neuland für die meisten Bausparkassen) auch die 30.000 in einen neuen Wohnriesterbausparvertrag einbringen und das Darlehen nach Zuteilungsreife z.B. für die Finanzierung einer zweiten Immobilie z.B. für die Kinder verwenden. Solange das Angesparte (das Riestergeld) nicht benutzt wird ist für den Riesterteil alles fein und das Darlehen hat wie geschrieben mit dem Sparanteil keine "Riesterkoppelung". Das Darlehen könnte auch als Sicherheitspuffer für spätere Modernisierungen am Haus hergenommen werden.