Schätzwert von Banken im ESIS Merkblatt?
Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein unterschriftsreifes Angebot von einer Bank für eine Baufinanzierung erhalten. Dort ist das ESIS Merkblatt nach neuen EU Standards enthalten. Hier habe ich nun in der Rubrik "Hautmerkmale des Kredits" auch einen Schätzpreis gefunden, der mal schlappe 80T€ unter dem Kaufpreis liegt. Wenn ich mir unsere Kreditkonditionen angucke, weiß ich nicht, was das für ein Wert sein soll. Der Beleihungswert kann es nicht sein, da wir mit diesem nicht auf die Konditionen unseres entsprechenden Beleihungsauslaufes kämen.Der Beleihungswert und die korrespondierende Beleihungsgrenze müssen also über diesem Schätzwert liegen. Was besagt dann dieser Schätzwert noch. Der ist wirklich unterirdisch und lässt zweifeln, ob der Gegenwert der gewünschten Immobilie so schlecht ist. Das müsste sich dann doch aber eigentlich in den Beleihungswerten niederschlagen. Weiß jemand, was das sein könnte? Die Frage ist schon an den Bankberater adressiert, nur bekomme ich da heute keine Antwort mehr. Von daher kann meine Ungeduld vllt. hier befriedigt werden.
Vielen Dank
2 Antworten
Elvis
„Schlappe 80 000“, „unterirdisch“? Vielleicht beantwortet dein Bankberater am Montag deine Frage wie folgt:
„Im Zuge einer vorsichtigen Risikoeinschätzung zur Vermeidung von Forderungsausfällen kann der Hypothekar nie ausschließen, dass
die Immobilienblase irgendwann platzt,
Darlehensnehmer die Zahlung fälliger Leistungen einstellen
und in Vermögensverfall geraten,
es zur zwangsweisen Verwertung der belasteten Immobilie kommt,
das Gerichtsverfahren bis zu fünf Jahre dauern kann,
sich in dieser Zeit die Forderung durch Zinsen, Verzugszinsen und Gebühren kräftig erhöht,
zusätzlich nicht unerhebliche Kosten des Vollstreckungsgerichts, des Immobiliensachverständigen und eines Fachanwalts anfallen,
vorrangige öffentlich Lasten wegzufertigen sind,
das Objekt durch mangelhafte Pflege zusätzlich an Wert verliert,
Marktresonanz und Bietinteressse eher mager ausfallen.
Folglich können wir nicht in jedem Fall den einmal nachgewiesenen Kaufpreis als Wert annehmen. Dies begründet die Korrektur um „schlappe unterirdische 80 000.“
Mag ja alles sein, aber dann gibt es einen Beleihungswert, eine Beleihungsgrenze, einen Schätzwert und als nächstes ? Und dabei rede ich nicht vom nachgewiesenen Kaufpreis. Mir ist schon klar, was es für Folgen haben kann, wenn Kreditnehmer ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. ABer irgendwelche Werte ohne Erklärung in ein Merkblatt zu schreiben, die nicht mal eine annährende Definition erahnen lässen, finde ich auch seltsam. Welchen Sinn hat ein Schätzwert, der offensichtlich unter der Beleihungsgrenze liegt, und die Kreditkonditionen nicht verschlechtert? Den Antworten kann ich nur entnehmen, das es auch keiner besser weiß. Bei der durchklingenden Kritik an der Frage, kann ich keine Antwort erkennen, was zum Beispiel der Unterschied zu Beleihungswerten etc. ist. Also warte ich auf die Rückmeldung des Beraters und gut ist.
aktuell ein unterschriftsreifes Angebot von einer Bank
Und von ein oder zwei anderen Banken hast Du kein Angebot (um u. a. die ESIS-Merkblätter zu vergleichen)?
Diese Alternativen wären auch hinsichtlich der Kreditkonditionen wichtig für Dich!