Meine Mutter hat ihre Steuererklärung 2013 abgegeben. Mein Vater ist 2013 verstorben. Sie erhielt nun Bescheid, dass sie ein Testament (nicht vorhanden) oder einen Erbschein einreichen solle. Es wurde im Zuge der Eigentumsumschreibung im Grundbuch (auf Erbengemeinschaft Mutter und Kinder) nur ein vereinfachter Erbschein erstellt. Das Nachlassgericht hat dazu keine Ausfertigungen erstellt, welche nachgereicht werden könnten. Warum benötigt das Finanzamt diese Unterlagen für die Einkommensteuererklärung?
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