Kann man den pauschalen Satz von € 6,00 auch dann bei der Einkommensteuer absetzen, wenn dieser durch Überstunden zustande gekommen ist und nicht durch Reisetätigkeit. z.B. 10 Stunden Arbeit + 1 Std. Fahrzeit früh und abends, ergibt 12 Stunden.

Danke für die Hilfe