Hallo Forum,
folgender Sachverhalt: Ich war in 2009 von Januar bis September in Deutschland und Oktober bis Dezember in Monaco angestellt. Habe mich im September 2009 in Deutschland abgemeldet und habe nun meinen Hauptwohnsitz in Frankreich.
Letzen Monat habe ich für die Zeit meiner Anstellung in Deutschland meine Einkommensteuererklärung abgegeben, worauf nun eine Aufforderung vom Finanzamt kam, mit der Frage, ob ich in 2009 ausländische Einkommen bezogen habe.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich gesetzlich verpflichtet bin mein Einkommen in Monaco aus 2009 in Deutschland zu versteuern, wo ich doch meinen Hauptwohnsitz in Frankreich habe, und somit wohl hier besteuert werde.
Zwischen Monaco und Frankreich gibt es soweit ich weiss ein Besteuerungabkommen für Franzosen. Wie das allerdings für Deutsche geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Vielen Dank für Euren Rat!