Guten Abend,
ich hoffe, dieser ziemlich komplizierte Sachverhalt ist zu meinen Gunsten (voller Ansatz als Werbungskosten) lösbar :-)
Ich habe folgende Frage zu meiner BahnCard 100:
Ich habe von Juni 2010 bis April 2011 (11 Monate) bei einer Firma gearbeitet, die 65 km entfernt liegt.
Von Juli 2010 bis Juni 2011 hatte ich eine BahnCard 100, die ich monatlich bezahlt habe (350 Euro).
Kurz vor Ablauf dieses Gültigkeitszeitraums habe ich im April/Mai 2011 eine neue BahnCard 100 zu einem Preis von 3.800 Euro gekauft. Diese gilt von Juli 2011 bis Juni 2012.
zum 1. Mai 2011 habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt, dieser liegt 30 km entfernt. Dort wurde ich nach 4 Monaten zum 31.08.2011 gekündigt und war im September 11 arbeitslos.
Zum 1.10.2011 fange ich bei einem neuen Arbeitgeber an (auch 30 km entfernt).
Ich hatte somit folgende Ausgaben im Jahr 2011 für die BahnCard 100:
Januar bis Juni: jeweils 350.- pro Monat
April/Mai: 3.800.- einmalig
insgesamt: 5.900 Euro. Über diese Kosten habe ich selbstverständlich die Rechnungen der Deutschen Bahn.
Zu diesem Sachverhalt kommt hinzu, dass der 1. Arbeitgeber mir im Jan/Feb/Mrz/Apr 2011 jeweils 350.- Fahrtkostenzuschuss gezahlt hat.
Wie sieht es nun mit dem Ansatz als Werbungskosten aus?
Vielen Dank vorab für Eure Antworten